Symbolbild

Der Bundesrat hat sich am 3. März 2023 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung des geplanten Deutschlandtickets im Regionalverkehr befasst – und dabei auf Änderungs- und Ergänzungsbedarf hingewiesen.

Bund und Länder müssten den Preis des Deutschlandtickets ab 2024 in gemeinsamer Abstimmung jährlich festschreiben, um die Finanzierung verbindlich sicherzustellen, fordert der Bundesrat. Er weist auf die Möglichkeit einer künftigen Preisanpassung hin und verlangt, dass der Bund sich auch in den Jahren 2024 und 2025 hälftig an allen finanziellen Nachteilen beteiligt, die durch das Deutschlandticket entstehen – eingeschlossen die Kosten für Einnahmeaufteilung, Umsetzung und Evaluation des Tickets. Der Bundesrat erwartet, dass der Bund in den nächsten Jahren einen mindestens hälftigen Nachschuss leistet, sofern die tatsächlichen Kosten höher sind als angenommen und nicht durch Erhöhung der Ticketeinnahmen ausgeglichen werden können.

Dauerhafte verbindliche Kostenregel

Zudem bemängelt der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf zwar die unbefristete Einführung des Deutschlandtickets durch die Länder vorsehe, die Kostenbeteiligung des Bundes dagegen derzeit nur für die Jahre 2023 bis 2025 vorgesehen ist. Erforderlich sei aber eine gesetzliche Regelung zur dauerhaften hälftigen Mitfinanzierung des Bundes. Alternativ sei die Einführung des Deutschlandtickets auf die Jahre 2023 bis 2025 zu begrenzen – analog zum Geltungszeitraum der Kostenbeteiligung des Bundes.

Das Deutschlandticket stelle zwar einen wichtigen Baustein für einen attraktiven und ressourcenschonenden Personennahverkehr dar. Es bedürfe allerdings weiterer Infrastrukturmaßnahmen, um die positiven Wirkungen des Tickets zu optimieren – vor allem mit Blick auf die Klimaziele von Bund und Ländern. Der Bundesrat erwartet eine angemessene Beteiligung des Bundes an den hierfür benötigten Mitteln und bittet um zeitnahe Aufnahme von Gesprächen mit den Ländern.

Weitere Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wird zusammen mit der Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt – dieser hat mit seinen Beratungen bereits in erster Lesung begonnen. Nach Verabschiedung des Gesetzes in zweiter und dritter Lesung kommt es nochmals auf die Tagesordnung der Länderkammer – dann zur Abstimmung über die Zustimmung zum Vorhaben.

Was die Bundesregierung plant

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Einführung eines deutschlandweit gültigen Nahverkehrstickets zum Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement vor. Ziel ist es, die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs deutlich zu erhöhen.

Zur Finanzierung des Deutschlandtickets ist geplant, die so genannten Regionalisierungsmittel zu erhöhen, um die Länder bei der Umsetzung des Vorhabens zu unterstützen. Der Bund will dafür zusätzlich 1,5 Milliarden Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 zur hälftigen Finanzierung zur Verfügung stellen. Etwaige Mehrkosten, die den Unternehmen im Einführungsjahr 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, sollen Bund und Länder je zur Hälfte tragen. Für die Jahre ab 2024 wollen Bund und Länder gemeinsam vereinbaren, wie die Finanzierung durch Ticketeinnahmen und die vereinbarten Zuschüsse sichergestellt werden kann.

Zudem ist vorgesehen, die verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets in den Jahren 2023 und 2024 auszuwerten und im Jahr 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, um auf der Grundlage der dann erfolgten Regelungen zum Nachteilsausgleich die weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft zu sichern.

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