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Auf Betreiben von Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot wurde Ende 2019 die Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit im Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) gebündelt.

Zuvor teilten sich das Sozial- und das Bildungsministerium die Zuständigkeiten. Gemeinsam mit den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken konnte die Zahl der an allgemeinbildenden Schulen eingesetzten Schulsozialarbeitern seitdem verdoppelt werden. Rund 60 Schulen konnten sogar erstmals mit Schulsozialarbeit ausgestattet werden.

Schulsozialarbeit auf der Landesebene aus einer Hand zu organisieren, hat sich als Erfolgsmodell erwiesen, so Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Die Schulsozialarbeit ist neben den Lehrkräften die zweite tragende Säule der multiprofessionellen Teams an unseren Schulen. Sie leistet einen enorm wichtigen Beitrag dafür, dass Kinder und Jugendliche am Lern- und Lebensort Schule genau die Förderung, Unterstützung und Beratung erhalten, die sie brauchen, sind wichtige Ansprech- und Vertrauenspersonen. Der Ausbau der Schulsozialarbeit hat aber auch eine übergeordnete Funktion. Er ist ein wichtiger Beitrag für die Transformation im Saarland. Er sichert Bildungschancen und Zukunftsperspektiven für unser ganzes Land. Für die gute Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit bin ich den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken als Jugendhilfeträgern sehr dankbar.“

Der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Landrat Udo Recktenwald erklärt: „Aus kommunaler Sicht ist die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule schon lange eine bedeutende Handlungsmaxime. Nicht von Ungefähr haben wir dieses Thema auch in der letzten Hauptversammlung unseres Verbandes, dem Landkreistag Saarland, in den Mittelpunkt gerückt. Es bleibt keine Zeit, sich auf den erreichten Fortschritten auszuruhen. Unsere jungen Menschen bedürfen auch weiterhin und gerade wegen ihrer einschränkenden und belastenden Erlebnissen während der Corona-Zeit der systematischen und ganzheitlichen Unterstützung. Es ist daher gut, wenn wir Schritt für Schritt diesen Weg fortsetzen. Dazu gehört auch die gesetzlich verankerte paritätische Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung. In diesem Bemühen müssen wir weiter voranschreiten. Insoweit werden wir uns auch weiterhin in einem kritisch partnerschaftlichen Dialog mit dem Ministerium für Bildung und Kultur in die Fortentwicklung unseres saarländischen Weges einer engen und abgestimmten Zusammenarbeit konstruktiv einbringen.“

Die soziale Lage von jungen Menschen im Saarland und Deutschland gibt nicht erst seit den pandemiebedingten Einschränkungen für Kinder und Jugendliche Grund zur Besorgnis. Aber die psychosozialen Folgen von Kontaktbeschränkungen, sportliche und kulturelle Einschränkungen und Distanzunterricht haben die Problemlage verschärft. Wissenschaftliche Untersuchungen, wie zum Beispiel die COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, bestätigen, dass fast jedes dritte Kind während der Corona-Krise psychische Auffälligkeiten entwickelt hat.

Das Ministerium für Bildung hat ab 2019 gemeinsam mit den Landkreisen sowie dem Regionalverband Saarbrücken als Träger der Jugendhilfe ein Konzept für die Neuaufstellung der Schulsozialarbeit erarbeitet und bereits 2020 umgesetzt. Gerade zur rechten Zeit, denn so konnten in der Corona-Krise Schulsozialarbeiter flächendeckend eingesetzt werden. Auch die Integration der ukrainischen Kinder- und Jugendliche profitiert von den etablierten Strukturen der Schulsozialarbeit.

Die positive Entwicklung der Schulsozialarbeit lässt sich gut anhand von Zahlen belegen: So waren im März 2021 rund 220 Personen als Schulsozialarbeiter an allgemein bildenden Schulen im Saarland tätig. Das entspricht eine Verdoppelung im Vergleich zu 2019. Damals arbeiteten lediglich 112 Schulsozialarbeiter an saarländischen Schulen. Seit dem Start des neuen Systems zum Schuljahr 2020/21 an allen allgemeinbildenden Schulen Schulsozialarbeiter im Einsatz. Rund 60 Schulen konnten damit sogar erstmals mit Schulsozialarbeit ausgestattet werden.

Das „MUT macht Schule“-Gesetz zur Stärkung der multiprofessionellen Unterstützungsteams an Schulen war das erste Gesetz, das nach der Landtagswahl 2022 beschlossen wurde. Mit dem Gesetz haben Schulsozialarbeiter nicht nur die vollen Mitbestimmungsrechte an Schulen erhalten, sondern Schulsozialarbeit wurde auch als gesetzlich garantierte Regelleistung festgeschrieben – ein wichtiger Beitrag zur dauerhaften Absicherung der Schulsozialarbeit und ihrer Finanzierung.
Das Land, die Landkreise und der Regionalverband tragen die Kosten des Programms paritätisch. 2023 wurde der gemeinsame Mitteleinsatz nochmals erhöht, auf insgesamt 12 Millionen Euro. Zusätzlich zu diesen Mitteln unterstützt das Land die sozialpädagogische Begleitung junger Geflüchteter an Berufsbildungszentren. Hierfür standen im Haushaltsjahr 2022 rund 650.000 Euro zur Verfügung. Der gleiche Betrag wird auch 2023 zur Verfügung stehen. Verstärkte Schulsozialarbeit in der Corona-Krise und darüber hinaus

Über das Ende Januar 2023 auslaufende 1. Bund-Länder-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ standen zusätzlich für die Verstärkung der Schulsozialarbeit rund 1,8 Millionen Euro für anderthalb Jahre zur Verfügung. Das Land setzt das Programm finanziert mit 1,5 Millionen Euro Landesmitteln fort – vorerst befristet bis Ende des Jahres 2023. Im Unterschied zur ansonsten paritätischen Finanzierung zwischen Land und Landkreisen bzw. Regionalverband Saarbrücken wird das neue Programm vollständig durch das Land finanziert. Arbeitsschwerpunkte der Schulsozialarbeiter sind hier Schulverweigerung bzw. Schulabstinenz. Sie leisten auch aufsuchende Sozialarbeit und unterstützen die Vernetzung mit den schulpsychologischen Diensten. Ministerin Streichert-Clivot setzt sich für eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des im Koalitionsvertrag vereinbarten Startchancen-Programms ein.

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