Am 1.Juli ist die neue Post-Schlichtungsverordnung (PostSchliV) in Kraft getreten. Die Rechtsverordnung regelt das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Post bei der Bundesnetzagentur.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte die Bundesnetzagentur autorisiert, diese Rechtsverordnung zu erstellen. Ende Juni wurde sie – nach der notwendigen Ressortabstimmung und der vorgesehenen Beteiligung von Post- und Verbraucherverbänden – im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die Post-Schlichtungsverordnung enthält insbesondere Regelungen zum Verfahren, zur Organisation und zum Aufbau der Schlichtungsstelle Post bei der Bundesnetzagentur. Sie berücksichtigt ebenfalls die gesetzlich vorgeschriebene Teilnahmepflicht der Postdienstleiter. Zudem wurde in der Verordnung eine Regelung zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens implementiert.

Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur schlichtet Streitigkeiten rund um Briefe und Pakete, zum Beispiel bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen. Seit März 2021 sind Postdienstleister zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass sich Verbraucherinnen Verbraucher an die Schlichtungsstelle wenden, keine Sonderbedingungen mit dem Postdienstleister vereinbart wurden und ein Einigungsversuch mit dem Dienstleister gescheitert ist.

Die Schlichtungsstelle Post ist eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) und gehört damit zu den von der Europäischen Kommission anerkannten Streitbeilegungsstellen im Europäischen Wirtschaftsraum.

Informationen zum Postschlichtungsverfahren sowie die Post-Schlichtungsverordnung finden Sie unter: www.bundesnetzagentur.de/post-schlichtungsstelle.

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