Symbolbild

Menschen mit einer Corona-Infektion müssen künftig nur noch fünf statt sieben Tage in Isolation. Das geht aus der neuen Empfehlung des Robert Koch-Instituts hervor. Ein „Freitesten“ an Tag fünf wird nun „dringend“ geraten – und bleibt für Beschäftigte im Bereich Gesundheit und Pflege verpflichtend. Verantwortlich für die Umsetzung der Empfehlung des RKI sind die Länder.

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich auch künftig auf Anordnung des Gesundheitsamtes isolieren. Das sehen die neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesgesundheitsministeriums vor. Die Isolationspflicht verkürzt sich von sieben auf fünf Tage. Um die Absonderung zu beenden, ist ein negativer Antigen-Schnelltest abschließend zwar nicht mehr Pflicht, wird aber „dringend“ empfohlen.

Kontaktpersonen von Infizierten empfiehlt das RKI „dringend“, die Kontakte – vor allem mit Risikogruppen – zu reduzieren. Außerdem sollten sich Kontaktpersonen täglich (selbst) mit einem Antigen-Schnelltest testen.

Regeln für Beschäftigte im Bereich Gesundheit und Pflege 

Infizierte Beschäftigte im Gesundheitswesen, der Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen sich ebenfalls auf Anordnung des Gesundheitsamtes für fünf Tage isolieren. Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen: Infizierte können sich frühestens an Tag fünf freitesten, wenn sie zuvor 48 Stunden keine Symptome hatten. Zudem muss die Testung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis erfolgen – entweder mit einem Antigen- oder PCR-Test.

Kontaktpersonen von Infizierten empfiehlt das RKI ebenfalls, die Kontakte zu reduzieren. Zusätzlich sind sie aber verpflichtet, sich täglich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf mit einem Antigen-Schnelltest oder einem Nukleinsäure-Amplifikationstest (NAAT) zu testen. Die Isolations-Anordnung ist Sache der Länder, daher können Quarantäne- und Isolationsregeln voneinander abweichen. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich bereits vergangene Woche auf eine Neuregelung der Isolationsanordnung verständigt, wollten aber die RKI-Empfehlung abwarten.

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