Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Aufwand und Nutzen der gesetzlichen Qualitätssicherung kritisch in den Blick nehmen und das Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung vereinfachen will. Der G-BA hatte in einem Beschluss vom 21. April 2022 ein entsprechendes Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung vorgestellt.
Die Intention des angekündigten G-BA-Papiers entspricht dem im Jahr 2020 vom Vorstand der BÄK verabschiedeten „Memorandum Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement aus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung“. Darin kritisiert die Bundesärztekammer, dass der immense ärztliche Aufwand für Qualitätssicherung in keinem Verhältnis zu dem daraus resultierenden Patientennutzen stehe. Die Ärzteschaft engagiere sich aktiv für Qualitätsförderung und die kontinuierliche Verbesserung der Patientenversorgung, unterstreicht die BÄK in dem Memorandum. „Externe Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement müssen sich auf das eigentliche Ziel der Qualitätsförderung konzentrieren bzw. darauf wieder zurückgeführt werden.“
Wenn Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung jedoch als Ballast für die Versorgung statt als Hilfe empfunden würden, leide die Akzeptanz bei allen Beteiligten, warnen die Vorsitzenden der Qualitätssicherungsgremien der BÄK, Dr. Susanne Johna und Dr. Josef Mischo. Um den Datensammelwahn einzudämmen, fordert die Bundesärztekammer außerdem eine Abkehr von Vollerhebungen zugunsten von Stichproben, wo immer dies möglich ist. Qualitätssicherung müsse wieder praxisnah für Ärzte und nachvollziehbar für Patienten gestaltet werden.