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Im Saarland wird eine digitale Meldeplattform eingerichtet. Diese dient der Erfüllung der Meldepflichten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sie bietet eine sichere und unbürokratische Datenübermittlung.

Den Zugang zu diesem Meldeportal finden Einrichtungen auf der Internetseite des jeweiligen Gesundheitsamtes beim Landkreis bzw. Regionalverband Saarbrücken. Die Installation der digitalen Meldeplattform läuft aktuell und wird voraussichtlich im Laufe der Woche abgeschlossen sein. Die Gesundheitsämter bitten darum, bis dahin von einer Meldung abzusehen. Die dadurch verspäteten Meldungen gehen nicht zu Lasten der meldenden Einrichtungen.

Das Saarland übernimmt dabei ein digitales Meldeportal, welches vom Freistaat Sachsen zur Nachnutzung kostenneutral zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt gem. § 20a Infektionsschutzgesetz ab dem 16. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Personen, die in den dort genannten Einrichtungen, Unternehmen und Praxen tätig sind. Die Leitungen der Einrichtungen, Unternehmen und Praxen sind zur Meldung von Mitarbeitenden ohne entsprechenden zweifelsfreien Nachweis an das jeweils zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Die Meldung muss unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern und daher innerhalb der nächsten zwei Wochen, erfolgen.

Diese Meldung soll über das saarlandweit zur Verfügung gestellte Meldeportal erfolgen. Die Meldeplattform richtet sich ausschließlich an meldepflichtige Einrichtungen, Unternehmen und Praxen. Die Meldungen können entweder per Direkteingabe oder über den Upload einer durch das Gesundheitsamt zur Verfügung gestellten Excel-Datei erfolgen.

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