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In wenigen Tagen müssen Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein die ab dem 16. März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht umsetzen. Noch immer fehlt dafür die erforderliche Klarheit. Diese fordert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) jetzt kurzfristig ein.

“Die Uhr tickt, Pflege wird nicht von heute auf morgen geplant. Wie sollen wir die Dienstpläne für die nächsten Wochen schreiben? Es ist nicht klar, wen wir einsetzen können”, sagt der schleswig-holsteinische bpa-Landesvorsitzende Mathias Steinbuck. Die Landesregierung habe zwar angekündigt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht umsetzen zu wollen. Danach habe es keine weiteren Informationen für die Pflegeeinrichtungen mehr gegeben.

“Unklar ist, mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitraum die vor Ort zuständigen Gesundheitsämter ab dem 16. März auf ungeimpfte Mitarbeitende zugehen werden. Die Leitungen der Pflegeeinrichtungen haben keinerlei arbeits- und haftungsrechtliche Klarheit darüber, ob sie nicht-geimpftes Personal vorerst noch einsetzen können”, warnt Steinbuck.

Die Landesregierung müsse nun innerhalb kürzester Zeit dafür sorgen, dass unmissverständliche und landesweit gültige Abläufe auf den Tisch gelegt werden. “Die Leidtragenden dieses zögerlichen Vorgehens sind derzeit die Pflegeeinrichtungen, die im Blindflug die pflegerische Versorgung planen müssen.”

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge.

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