HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die Grünen-Landtagsfraktion hat eine Anfrage an die Landesregierung zum Zwischenstand der Umstrukturierung der Verbraucherschutzämter im Saarland gestellt. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Hubert Ulrich:
Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag – Bild: gruene-fraktion-saar.de
„Am 1. Juli 2015 hat die Landesregierung mit einer Umstrukturierung der Verbraucherschutzämter, dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) und dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), begonnen. Dabei sollen unter anderem Teile der lebensmittelchemischen Untersuchungen (Rückstandsanalytik) vom LAV ins LUA überführt werden. Andere Bereiche, wie etwa die Prüfung von Bedarfsgegenständen, Obst, Getränken und Backwaren, sollen privatisiert oder an andere Bundesländer abgegeben werden.

Während sich die Landesregierung von diesen Maßnahmen Synergieeffekte und Kostenersparnis verspricht, haben Experten von Beginn an Bedenken geäußert. So haben der Landes- und der Bundesverband der Lebensmittelchemiker/innen unter anderem bemängelt, dass durch die Umstrukturierung Kompetenzen zerstückelt würden. Und trotz mehrfacher Anfragen unsererseits konnte die Landesregierung bis zum heutigen Tage nicht darlegen, welche Effizienzgewinne durch die Umstrukturierungsmaßnahmen zu erwarten sind.

Fest steht lediglich, dass rund eine Million Euro in neue Laborgeräte investiert wurde, die offenbar weniger leisten als die Vorgängergeräte. Zudem hinkt die Landesregierung ihrem Zeitplan hinterher. Ursprünglich sollte die nötige Neuakkreditierung der Labore des LUA im Sommer 2016 abgeschlossen sein. Damit ist laut Landesregierung nun frühestens im Oktober zu rechnen. Auch Konzepte für konkrete Kooperationen mit anderen Bundesländern sind bis jetzt noch nicht entwickelt worden.

Es stellt sich damit auch die Frage, wie es um den Verbraucherschutz im Saarland derzeit überhaupt bestellt ist, und ob wichtige Proben möglicherweise ausbleiben. Daher haben wir erneut eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Sie muss darlegen, welche Prüfmethoden zurzeit noch nicht beim LUA akkreditiert sind und ob diese in der Zwischenzeit von anderen Ämtern übernommen werden. Hierzu verlangen wir auch eine Kostenaufstellung. Darüber hinaus wollen wir in Erfahrung bringen, welche Kooperationen mit anderen Bundesländern entwickelt werden.“

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