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Am Donnerstag, dem 27. Januar, versammelten sich gegen 15 Uhr ca. 40 Personen vor dem Landtag, um dort gegen neuerliche Corona-Maßnahmen, hinsichtlich der Verpflichtung zum Tragen der FFP 2-Masken, zu protestieren. Bereits im Vorfeld wurde die Polizei auf die öffentlich im Internet aufgerufene, nicht angemeldete Versammlung aufmerksam.

Die Gruppe, welche mehrere Transparente mitführte, wurde von der Polizei, unter Hinweis auf die bestehende Bannmeilenregelung vor dem saarländischen Landtag, aufgefordert, sich aus der Bannmeile zu begeben. Die Versammlung wurde dann durch die Polizei an die Einmündung zur Spichererbergstraße verlegt. Durch die Polizei wurde die Zusammenkunft als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes eingestuft und den Teilnehmern wurde dies kundgetan.

Entsprechende Auflagen wurden ebenfalls kommuniziert. Gegen zwei Versammlungsteilnehmer wurden Verfahren wegen des permanenten Verstoßes gegen die Auflage zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung eingeleitet. Im weiteren Verlauf verließen immer mehr Kleingruppen die Versammlung und zogen in Richtung Staatskanzlei.

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Dort, an der Treppe zum Vorplatz der Ludwigskirche, blieben diese jedoch dann in Kleingruppen stehen und es kam zu keinen weiteren Kundgebungen mehr. Die Freiheit, sich zu versammeln, ist ein hohes Rechtsgut. Versammlungen unter freiem Himmel müssen jedoch angemeldet werden, damit die zuständigen Behörden für einen sicheren Verlauf der Veranstaltung sorgen können, wie die Polizei betont.

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