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Zur Untersuchung der Bertelsmann Stiftung, wonach das Saarland mit drei weiteren Ländern zum Schlusslicht beim Thema Weiterbildung zählt, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
Klaus Kessler - Stellvertretender Fraktionsvorsitzender - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Klaus Kessler – Stellvertretender Fraktionsvorsitzender – Bild: gruene-fraktion-saar.de
“Lediglich 10,4 Prozent der Saarländerinnen und Saarländer nehmen jährlich Weiterbildungsangebote wahr. Damit liegt das Saarland deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 12,3 Prozent. Zwar können wir laut Untersuchung der Bertelsmann Stiftung hierzulande den stärksten Anstieg bei der Quote verzeichnen. Allerdings unternimmt die Landesregierung unserer Auffassung nach dennoch zu wenig, um Anreize bei den Bürgerinnen und Bürgern für eine Weiterbildung zu schaffen.
Dies gilt besonders für solche Weiterbildungsangebote, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Bürger stehen. Vor einer Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes im April 2016 sah die Regelung so aus, dass Auszubildende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu sechs Tage pro Jahr an Weiterbildungen teilnehmen konnten. Allerdings wurde nur die Hälfte der Zeit vergütet. Diese Regelung wurde nun dahingehend geändert, dass man sich zumindest für zwei Tage im Jahr für Bildungsmaßnahmen freistellen lassen kann, ohne eigenen Urlaub einbringen zu müssen.
Damit bleibt das Saarland jedoch hinter der Regelung in anderen Bundesländern wie beispielsweise Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg zurück. Zwar beträgt der Anspruch auf diese sogenannte Bildungszeit dort insgesamt einen Tag weniger als hierzulande. Allerdings müssen die Beschäftigten keinen eigenen Urlaub einbringen, da der Arbeitgeber sie für alle fünf Weiterbildungstage entgeltlich freistellen muss.
Durch eine solche Regelung würden auch hierzulande sicherlich mehr Anreize für Auszubildende und Arbeitnehmer geschaffen, um sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Wir fordern daher von der Landesregierung, die Bildungszeit auf fünf Tage pro Jahr, die vollständig vergütet werden, festzusetzen. Einen entsprechenden Abänderungsantrag für das Bildungsfreistellungsgesetz hatten wir bereits ins April-Plenum eingebracht, der jedoch mit Stimmenmehrheit der Großen Koalition abgeschmettert wurde.”
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