Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland weist darauf hin, dass eine PCR- Freitestung im Zusammenhang mit einer Quarantänebeendigung durch Arztpraxen möglich ist.
In diesen Fällen ist die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes (QR-Code, PIN-Code etc.) -wie bereits bisher auch – erforderlich.
Ohne diesen Nachweis darf die Praxis die Untersuchung zu diesem Zweck nicht durchführen und abrechnen.
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