Im Saarland finden in steigender Zahl Hunde und Katzen aus dem Ausland ein neues Zuhause. Das meist gut gemeinte Mitnehmen herrenloser Tiere birgt aber erhebliche Risiken. Darauf weist der für Tierschutz zuständige Minister Reinhold Jost hin: „Wir haben leider immer mehr Hunde und Katzen, die ohne wirksamen Tollwutschutz ins Saarland gebracht werden und dann über Wochen in Quarantäne verbringen müssen, um die Bevölkerung nicht zu gefährden.“
Alleine über registrierte Tierschutzorganisationen seien seit Jahresbeginn 214 Hunde und 28 Katzen aus dem Ausland eingeführt worden. Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Tieren, die entweder unter Umgehung der vorgeschriebenen Meldepflicht bewusst illegal eingeführt oder im privaten Reiseverkehr aus Urlaubsländern mitgebracht wurden. In diesem Zeitraum wurden in 8 Fällen Hunde und Katzen aufgegriffen, die keinen gültigen Impfschutz aufweisen konnten und anschließend in Quarantäne untergebracht werden mussten. Sämtliche Quarantänemaßnahmen betrafen Tiere, die illegal eingeführt und hier im Welpenalter verkauft wurden. Die Mindestdauer einer Tollwutquarantäne beträgt 3 Monate. Dabei entstehen bei Unterbringung in einer zugelassenen Quarantäneeinrichtung Kosten in Höhe von günstigstenfalls 15 Euro pro Tier und Tag.
Jost: „Damit der Erwerb eines Tieres aus dem Ausland oder dessen Mitnahme aus einem Urlaubsland für Tier und Besitzer nicht mit einer bösen Überraschung endet, ist Aufklärung nötig. Denn viele handeln aus Unwissenheit.“ Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) informieren über die wichtigsten Voraussetzungen:
Jedes Tier muss von einem Heimtierausweis begleitet sein, in dem neben Name und Anschrift des Besitzers auch die individuelle Chip-Nummer und der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung eingetragen sind. Da die Tollwutimpfung frühestens mit 12 Wochen erfolgen darf und weitere 21 Tage vergehen müssen, bis die Impfung vor dem Gesetz als gültig anerkannt wird, dürfen Hunde und Katzen aus EU-Ländern und wenigen weiteren Drittländern frühestens im Alter von 15 Wochen einreisen. Für die allermeisten übrigen Länder muss darüber hinaus eine spezielle Blutuntersuchung durchgeführt werden, die dazu führt, dass Tiere aus diesen Ländern mindestens 7 Monate alt sein müssen, um legal nach Deutschland einzureisen. Auch bei Erwerb eines Tieres, das zuvor aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt wurde, gelten diese Vorgaben.
Vorsicht ist stets bei Privatverkäufen geboten, sofern die Tiere offenkundig aus dem Ausland stammen oder bereits im Welpenalter abgegeben werden sollen. Ohne vollständig ausgefüllten Heimtierausweis sollte grundsätzlich keine Übernahme erfolgen.
Ein Verstoß gegen diese Regelungen bedeutet für das aufgegriffene Tier die sofortige Unterbringung in Quarantäne, schlimmstenfalls steht bei dringendem Tollwutverdacht die Tötung des Tieres im Raum. Den Besitzer erwarten neben einem möglichen Ordnungswidrigkeitsverfahren in jedem Fall die Kosten der amtlichen Quarantäneüberwachung.
Mittlerweile gibt es eine Reihe von Tierschutzorganisationen, die ausländische Hunde und Katzen vermitteln und im Besitz der erforderlichen Erlaubnis gemäß Tierschutzgesetz sind. Hier kann von einer grundlegenden Sachkunde im Zusammenhang mit der Einfuhr und Vermittlung der Tiere ausgegangen werden.
Im Zweifel sollte man sich nicht scheuen, Informationen beim Landesamt für Verbraucherschutz einzuholen, Telefon: 0681/9978-4550.
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