Bild: BeckerBredel.

Aktuell erhalten Einsatzkräfte des Mobilen Einsatzkommandos und des Spezialeinsatzkommandos eine Erschwerniszulage von 180 Euro im Monat. Dieser Betrag soll nun um 45 Euro auf dann 225 Euro pro Monat erhöht werden.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Spezialeinsatzkräfte sind die Speerspitze der saarländischen Polizei und unverzichtbar für die Sicherheit in unserem Land. Wir wissen, was ihnen abverlangt wird. Wertschätzung zeigt sich nicht nur durch die Beschaffung von Ausrüstung oder der Erhöhung der Personalzahlen für die Organisation als Ganzes, sondern auch in Form finanzieller Anreize, gerade wenn es um Zulagen für besondere Erschwernisse und Risiken geht. Im Bereich der Spezialkräfte besteht hier Nachholbedarf – deshalb war es uns ein wichtiges Anliegen, für eine Erhöhung der Erschwerniszulage zu sorgen.“

Innenminister Klaus Bouillon: „Es ist Aufgabe der Landesregierung, die Polizei bestmöglich zu unterstützen, damit sie ihre Aufgaben effektiv erfüllen kann. Aus diesem Grund haben wir vielfältige Investitionen für verschiedene Bereiche der Polizei bereitgestellt; so sind beispielsweise schon rund 500.000 Euro in die Sachausstattung der Spezialkräfte geflossen, für die Führungs- und Einsatzmittel insgesamt werden in den Jahren 2016 bis 2024 etwa 70 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben. Daneben befinden sich gerade mehrere große Baumaßnahmen wie die Groß-PI in Saarbrücken für 40 Millionen Euro und das Polizeizentrum Guy Lachmann in Kirkel für 28 Millionen Euro in der Umsetzung.“

Bouillon weiter: „Ein weiterer zentraler Ansatzpunkt für Investitionen ist neben Ausrüstung und Infrastruktur insbesondere das Personal; in diesem Zusammenhang werden wir –die Einstellungen im kommenden Jahr hinzugerechnet – innerhalb von acht Jahren knapp 1.000 Kommissaranwärter eingestellt haben. Wichtig ist allerdings nicht nur die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten, sondern vor allem auch deren adäquate Besoldung. Gerade im Bereich der Spezialkräfte besteht hier Nachsteuerungsbedarf, dem wir mit unserem Vorstoß gerecht werden möchten“.

Die Änderung der Erschwerniszulagenverordnung bedarf noch einer Zustimmung im Ministerrat.

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