Start Events - Homburg1 Politik & Wirtschaft Abwahl gegen Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind

Ortszeit

  • Zeitzone: America/New_York
  • Datum: 28 Nov 2021
  • Zeit: 2:00 - 12:00

Nächste Veranstaltung

QR Code

Datum

28 Nov 2021
Abgelaufen!

Uhrzeit

8:00 - 18:00
Anzeige

Abwahl gegen Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind

Anzeige

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 09. September 2021 die Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind gemäß § 58 Kommunalselbstverwaltungsgesetz beschlossen. Im Benehmen wurde vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als Wahltag der 28. November 2021 festgesetzt.

Anzeige

Wer ist in Homburg wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Abwahl des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg sind alle Deutschen, die am 28. November 2021 in das Wählerverzeichnis eingetragen und mindestens 18 Jahre alt sind. Sie müssen außerdem ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Kreisstadt Homburg haben. Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Deutsche gelten.

Wie werde ich zu meinem Wahlrecht informiert?

Wer zum Stichtag 17. Oktober 2021 alle Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllt und mit Hauptwohnsitz in Homburg gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis spätestens 07. November eine Wahlbenachrichtigung.

Wer also keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich sofort beim Wahlamt melden. Eine Nachfrage kann auch telefonisch erfolgen. Die Wahlberechtigung ist in der Regel ohne großen Aufwand in wenigen Minuten zu klären. Wer sich nicht um sein Wahlrecht kümmert, läuft Gefahr, ggf. am 28. November 2021 nicht wählen zu können.

Wo wird gewählt?

Ihre Wahlbenachrichtigung enthält genaue Informationen zu Ihrem Wahllokal. Dort können Sie am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr wählen.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Wahllokal rollstuhlgerecht zugänglich ist, wenn dies für Sie von Bedeutung ist. Erläuterungen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder in der Auflistung der Wahllokale.

Am Wahltag verhindert? Nutzen Sie die Briefwahl!

Es ist ein guter demokratischer Brauch, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, durch Briefwahl ihr Wahlrecht auszuüben.
Briefwahl beantragen Sie am einfachsten, indem Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und persönlich unterschreiben oder den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code nutzen. Auch eine Online-Beantragung ist möglich.

Die Unterlagen für die Briefwahl werden Ihnen zugeschickt. Zu den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros können Sie auch persönlich im Briefwahlbüro vorbeikommen und sofort wählen oder Ihre Briefwahlunterlagen abholen (Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis – Unionsbürgerinnen und Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis – mit !). Wenn Sie andere Personen beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu den erforderlichen Vollmachten.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros für die allgemeine Ausgabe von Briefwahlunterlagen zur Abwahl des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg lauten wie folgt:

Montag, Dienstag 08.30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Letzter Ausgabetag:
Freitag, 26. November 2021
Anzeige

Die Veranstaltung ist beendet.

Schlagwörter:

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein