Symbolbild

Die Antragsstellung für die Härtefallhilfe Saarland ist ab sofort möglich. Die Härtefallhilfen richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen oder die November-/Dezemberhilfen.

Bund und Länder stellen im Jahr 2021 für die Härtefallhilfen insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit. Der Antrag kann ausschließlich über einen prüfenden Dritten auf der länderübergreifenden Antragsplattform gestellt werden. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält.

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Belastung im Einzelfall ab. Sie orientiert sich in der Regel an den sonstigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine höhere Förderung zugesagt werden.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Insgesamt sind bisher mit unseren Programmen mehr als 377 Mio. Euro an Wirtschaftshilfen an Unternehmen im Saarland ausbezahlt worden. Bei der Bearbeitung der Überbrückungshilfe 3 liegen wir mit 82 Prozent auf Platz 1 im Bundesvergleich. Es sind bereits jetzt rund 77,9 Mio. Euro ausbezahlt worden. Das sind erfreuliche Zahlen. Trotzdem gibt es Betriebe, die bisher aufgrund ihrer besonderen Umstände durchs Raster gefallen sind. Mit der Härtefallhilfe kann jetzt endlich diese Lücke geschlossen werden.“

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