Im Baugewerbe wurden in 2020 die meisten Insolvenzanträge gestellt, obwohl die Baunachfrage im Pandemiejahr hoch war. Dahinter folgen der Handel, das Gastgewerbe sowie die Anbieter von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen sowie von wirtschaftlichen Dienstleistungen. Im verarbeitenden Gewerbe ist die Anzahl der Insolvenzanträge in 2020 weniger stark gesunken als in der Gesamtwirtschaft.
Insgesamt sank die Anzahl der Insolvenzanträge für Unternehmen um 15,5 % gegenüber 2019: Bei Unternehmen in der Rechtsform des Einzelunternehmens ist der Rückgang am höchsten (-29,1 %), gefolgt von Aktien- (-27,0 %) und Personengesellschaften (-12,6 %). Bei den GmbHs sank die Anzahl der Insolvenzanträge dagegen nur um 6,3 %. Der Rückgang der Insolvenzanträge dürfte zum einen auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Corona-Jahr und zum anderen auf die verbesserten Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Restschuldbefreiung für Selbstständige, die aufgrund der gewählten Rechtsform haftungsbedingt als „natürliche Personen“ insolvent werden, zurückzuführen sein. Aber auch die Corona-Hilfen verringern das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit.
“Umso bemerkenswerter ist es, dass in 2020 die Anzahl der Insolvenzanträge von Unternehmen mit über 100 Beschäftigten um mehr als 38 % gestiegen ist. Der vergleichsweise geringe Rückgang bei den GmbHs, für die seit Beginn der Corona-Pandemie keine strikte Insolvenzantragspflicht bestand, deutet ebenfalls darauf hin, dass vielfach branchenbezogene Ursachen für die Insolvenzen verantwortlich sind“, erläutert IfM-Wissenschaftler Peter Kranzusch. Auf Umbrüche im Kundenbereich reagieren immer mehr krisenbetroffene Unternehmen mit einem eigenverantwortlich gestarteten Sanierungsversuch. So stieg in 2020 die Anzahl der Insolvenzverfahren mit einer Eigenverwaltung durch den Schuldner auf 382 (2019: 302). Darunter sind mit 293 Fällen mehrheitlich Unternehmen in der Rechtsform der GmbH. Für Einzelunternehmen ist diese Sanierungsvariante weiterhin unbedeutend: Nur 17 Einzenunternehmen führten das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Überlebensrate von Unternehmen vor der Corona-Pandemie
Nach Berechnungen des IfM Bonn liegt die durchschnittliche Überlebensrate von neugegründeten Unternehmen nach 5 Jahren bei 37 %. Allerdings zeigen sich abhängig von der Unternehmensgröße deutliche Unterschiede: So existieren von den Unternehmen, die bei ihrer Gründung keine Beschäftigten haben, nach 5 Jahren nur noch gut ein Drittel, von den Unternehmen mit Beschäftigten hingegen knapp die Hälfte. Die höchste Überlebensrate für die Jahre 2013 bis 2018 wies der Wirtschaftszweig Gesundheits- und Sozialwesen auf. Dagegen lag die Bestandsfestigkeit beispielsweise bei selbstständigen Tätigkeiten im Wirtschaftszweig Kunst, Unterhaltung und Erholung deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt.