Symbolbild

In den vergangenen Pandemiemonaten zielte die Mittelstandspolitik vorrangig darauf, die akute Betroffenheit der Selbstständigen sowie der Unternehmerinnen und Unternehmer abzumildern, um so das Ausmaß der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden zu begrenzen.

Nach Ansicht von Prof. Dr. Friederike Welter (IfM Bonn/Universität Siegen), Hans-Jürgen Wolter und Michael Holz (beide IfM Bonn) sollte die Mittelstandspolitik nun auch die Zeit nach der Corona-Krise in den Blick nehmen, auch wenn die akuten Probleme des Mittelstands noch überwiegen und ein Ende der Pandemie nicht absehbar ist. Schließlich sei es wichtig, die Unternehmen darin zu unterstützen, eine nachhaltige und auf Erneuerung bauende Unternehmensentwicklung anzugehen – und sie zugleich für künftige Krisen zu stärken. Als konkrete Punkte nennen die Autoren dabei die Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie die Bewältigung des Strukturwandels.

“Das im Sommer 2020 aufgelegte Konjunktur- und Zukunftspaket ist in Teilen bereits auf eine nachhaltige und auf Erneuerung aufbauende Wirtschaftsentwicklung ausgerichtet. Die dort angesprochenen Maßnahmen, wie beispielsweise die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, die Sozialgarantie 2021 oder die steuerlichen Regelungen zur degressiven Abschreibung und zur Ausweitung des Verlustrückgangs unterstützen grundsätzlich die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit“, konstatiert Prof. Dr. Friederike Welter.

Auch wenn aufgrund der enormen Pandemiekrise zunächst ein Abweichen von einem rein ordnungspolitischen Ansatz vertretbar war, sollte nun beispielsweise die Stützung ohnehin angeschlagener Unternehmen kritisch hinterfragt werden, deren Zukunftsperspektiven aufgrund des Strukturwandels schon vor der Corona-Pandemie problematisch gewesen sind. Anderenfalls laufe die Wirtschaftspolitik zum einen Gefahr, sehr hohe Summen an Unternehmen zu geben, die langfristig doch aus dem Markt ausscheiden. Zum anderen könnte der Wettbewerb zulasten zukunftsfähiger Neugründungen mit frischen Ideen verzerrt werden.

“Prinzipiell sollte sich die Mittelstandspolitik zukünftig auf den ordnungspolitischen Ansatz konzentrieren und förderliche Rahmenbedingungen für den Mittelstand schaffen“, mahnt die IfM-Präsidentin an. Als Beispiel nennt sie die Entlastung der Unternehmen von bürokratischen Pflichten, damit diese ihre Ressourcen für die strategische Neuorientierung nutzen können. Weitere Instrumente könnten darauf zielen, den Mittelstand angesichts des drohenden Fachkräftemangels bei der Aus- und Weiterbildung der eigenen Belegschaft zu unterstützen.

“Wichtig sind aber auch Rahmenbedingungen, die einen schnellen Neustart von insolventen Unternehmen und Selbstständigen ermöglichen. Während für größere insolvente mittelständische Unternehmen das eigenverwaltete Schutzschirmverfahren sowie das Restrukturierungsverfahren hilfreich sind, erleichtert das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung kleineren Mittelstand und Soloselbstständigen einen möglichen Neustart. Zudem könnte geprüft werden, inwieweit die jüngst erst auf drei Jahre verkürzte Restschuldbefreiung weiter gesenkt werden kann“, erklärte Prof. Dr. Friederike Welter.

Das Hintergrundpapier “Mittelstandspolitik während und nach der Covid 19-Pandemie” ist auf der Homepage des Institut für Mittelstandsforschung (www.ifm-bonn.org) abrufbar. Originalpublikation: Welter, F.; Wolter, H.-J.; Holz, M. (2021): Mittelstandspolitik während und nach der Covid 19-Pandemie, IfM Bonn: IfM-Hintergrundpapier, Bonn.

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