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Die CDU Stadtratsfraktion und der CDU-Stadtverband Homburg nehmen das Urteil des Landgerichts gegen den derzeit suspendierten SPD Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind zu einer Zahlung einer Geldstrafe von 10.800 Euro (120 Tagessätze zu 90 Euro) zur Kenntnis.

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„Sicherlich wird der ein oder andere von diesem Urteil überrascht sein. Wie auch schon beim ersten Urteil im Februar 2019 halten wir es jedoch für geboten von weitergehenden Kommentaren abzusehen“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Stefan Mörsdorf.

Weiter heißt es in dem offiziellen Statement:

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“Zu beachten ist, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der Berichterstattung ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft fristwahrend Revision gegen das Urteil einlegen will.

Im Hinblick auf den Fortgang der Geschehnisse wird auch die schriftliche Urteilsbegründung von hoher Relevanz sein. Diese gilt es abzuwarten. Bislang ist lediglich bekannt, dass der suspendierte Oberbürgermeister sich nach Auffassung des Gerichts bei der Verlängerung eines Einsatzes einer Düsseldorfer Detektei zur Observation von Mitarbeitern des Baubetriebshofes einer Haushaltsuntreue schuldig gemacht habe, auf eine bedingt vorsätzliche Weise durch Unterlassen.

Das disziplinarrechtliche Verfahren der Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt wird wieder aufgenommen, sobald das Urteil des Landgerichts Rechtskraft erlangt. Den Verlauf dieses Verfahrens gilt es weiterhin abzuwarten.

Die CDU-Fraktion weist jedoch abschließend darauf hin, dass – ohne der Kommunalaufsicht vorgreifen zu wollen – eine Aufhebung der Suspendierung und die damit verbundene Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte durch den Oberbürgermeister aufgrund des entstandenen Vertrauensverlustes und des Imageschadens für die Stadt Homburg für die Bürgerinnen und Bürger und die politisch Tätigen nicht vorstellbar ist.”

 

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