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Die Arbeitskammer begrüßt die Forderung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, den Mindestlohn ab 2022 auch an der sogenannte Armutsrisikogrenze zu orientieren. Das sind 60 % des mittleren Einkommens. Ausdrücklich schließt sich die Arbeitskammer daher den Forderungen der Gewerkschaften an, den Mindestlohn sprunghaft auf 12 Euro anzuheben. Und das schon ab 2022.

Danach sollte sich der Mindestlohn an der Tarifentwicklung orientieren. „Das ist die einzige Möglichkeit, um den gemachten Kardinalfehler bei der Einführung des Mindestlohns zu korrigieren. Der Mindestlohn war von Beginn an viel zu niedrig angesetzt“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes.

Fünf Jahre nach Einführung des Mindestlohns liegt dieser aktuell mit 9,35 Euro bei 46 % des Durchschnittseinkommens. 60 % des mittleren Einkommens hieße, dass der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben werden muss. „Mit einem Mindestlohn von 12 Euro wäre somit sichergestellt, dass niemand durch seinen Lohn unter die Armutsrisikogrenze fällt. Da nach derzeitigen Planungen der Mindestlohn aber bis Juli 2022 nur auf 10,45 Euro steigen soll, bleibt der Mindestlohn bei der zu erwartenden Tariflohnentwicklung stets unter der Armutsrisikogrenze“, so Otto.

„Wir fordern seit Langem, den Mindestlohn armutsfest zu gestalten. Das bedeutet, dass Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn von ihrem Lohn leben können und auch im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sind“, so Otto abschließend. Nach aktuellem Stand steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Das Mindestlohngesetzt musste bis Ende 2020 evaluiert werden.

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