Durch die Änderung des Einkommensteuergesetzes Anfang 2021 werden die steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung verdoppelt. Gleichzeitig wird durch die Einführung weiterer Pauschalen sowie den Verzicht auf Anspruchsvoraussetzungen eine spürbare Entlastung für Menschen mit Behinderung erreicht.

Zum 1. Januar 2021 treten bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft. „Mit diesen Änderungen wird vielen Menschen mit Behinderung der aufwändige Einzelnachweis ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen in Zukunft erspart. Darüber hinaus wird den Leistungen pflegender Angehöriger künftig eine höhere Wertschätzung und persönliche Anerkennung zuteil“, sagte Finanzminister Peter Strobel.

Die saarländischen Finanzämter werden unbürokratisch den Betroffenen weiterhelfen und diese Neuregelung technisch umsetzen. Alle Maßnahmen, die vorgesehen sind, finden Sie ausführlich auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Europa unter folgendem Link: www.saarland.de/Behindertenpauschbetrag_2021

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