Symbolbild

„Menschentrauben und lange Warteschlangen vor und in den Lebensmittelgeschäften wollen wir vor den Festtagen unbedingt verhindern“, so der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost.

Aus diesem Grund hat sein Haus als zuständige oberste Landesbehörde nach Zustimmung des Ministerrates eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten im Saarland verfügt. Zur Deckung des täglichen Bedarfs an Lebensmitteln, Medikamenten und sonstigen lebensnotwendigen Gütern dürfen die Geschäfte ab dem 16. Dezember an Werktagen von 6 bis 22 Uhr geöffnet  sein. Diese Ausnahmebewilligung gilt bis zum 2. Januar 2021. Von der Verfügung ausgenommen bleiben der Heiligabend und Silvester.

„Mit Blick auf geschlossene Restaurants und die Kontaktbeschränkungen an den Festtagen ist davon auszugehen, dass die Saarländerinnen und Saarländer mehr Lebensmittel für zu Hause benötigen. Um hier das zu erwartende hohe Kundenaufkommen in den Geschäften zu entzerren, wollen wir den Ladeninhabern die Möglichkeit geben, zwei Stunden länger als sonst zu öffnen. Wir möchten, dass jeder seinen Warenbedarf unter Wahrung der notwendigen Abstandsregel decken kann. Die Bevölkerung vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen, ist das Gebot der Stunde“, so Minister Jost.

 

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