Anzeige

Am Sonntag Morgen gegen 04:00 Uhr wurde die Polizei Neunkirchen wegen einer Ruhestörung in die Neunkircher Schwebelstraße gerufen. Als der Verursacher seine Wohnungstür öffnete, konnten die Beamten neben lauter Musik auch Cannabisgeruch wahrnehmen. Da sich die Person im Anschluss nicht kooperativ verhielt, musste eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet werden. Im Rahmen dieser Maßnahme versuchte der Beschuldigte, Beweismittel zu vernichten, was mittels polizeilichem Zwang verhindert werden musste.

Der Mann leistete hierbei gegen die Polizeibeamten körperlichen Widerstand. Letztlich konnten diverse Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden. Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet. Bei dem 43jährigen Beschuldigten wurde auf Grund der vermutlichen Beeinflussung durch Betäubungsmittel eine Blutprobe zur Feststellung seiner Schuldfähigkeit entnommen.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein