Archivbild - Paradeplatz Blieskastel
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Im nächsten Jahr steht in Blieskastel der Bau der Umgehungsstraße Ost an: ein Bauprojekt, das der Altstadt langfristig einen großen Mehrwert bringt soll, zuvor aber alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt.

Die bisherige Parksituation wird sich grundlegend ändern, weshalb die Verwaltung schon vor Monaten ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Parkkonzeptes beauftragt hat. Dieses Parkkonzept wird ab dem 01.01.2021 schrittweise umgesetzt werden. Wie die Stadt Blieskastel und deren erste Beigeordnete Lisa Becker mitteilt, setzt man das neue Parkkonzept in zwei Schritten ab dem 01.01.2021 um.

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Die Innenstadt wird sich künftig in zwei Parkzonen einteilen:

Parkzone A, die die Innenstadt umfasst und in der es eine zeitliche Begrenzung des Parkens von einer Stunde geben wird, und Parkzone B, die die Florian- sowie die Bahnhofsstraße umfasst und in der es eine zeitliche Begrenzung von drei Stunden geben wird. Anwohner mit einem Anwohnerparkausweis können bis auf wenige Ausnahmen (s.u.) überall zeitlich unbegrenzt parken. Daneben wird es in etwas weiterer Entfernung Parkplätze für sogenannte Dauerparker, worunter z.B. Beschäftigte fallen, geben.

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In Parkzone A wird ab dem 01.01.2021 eine Begrenzung von einer Stunde eingeführt (wovon die Parkplätze an der Festhalle und zwischen Festhalle und Rathaus II
zunächst noch ausgenommen werden), Parkzone B und die Ausweichparkplätze für Dauerparker werden im Frühjahr ausgewiesen.

Ab dem nächsten Jahr können beim Bürgerbüro Anwohnerparkausweise beantragt werden. Das Formular wird über die Homepage der Stadt abrufbar sein und kann per Mail an die Stadtverwaltung gesendet oder dort abgegeben werden. Nach Ausstellung des Ausweises melden sich die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros telefonisch zurück und es kann ein Termin zur Abholung des Ausweises vereinbart werden.

Die Ausweise sind ein Jahr lang gültig und kosten 30 € / Jahr. Geparkt werden kann damit immer in der gesamten Altstadt sowie in der Florian- und Bliesgaustraße. Während der Geschäftszeiten von Mo-Fr, 7- 19 Uhr, und Sa, 8-15 Uhr, sind die Von-der-Leyen-Straße, die Schloßbergstraße und der Paradeplatz vom Anwohnerparken ausgenommen. Zu diesen Zeiten sollen die Parkflächen dort nur den Kunden der Blieskasteler Gewerbetreibenden zur Verfügung stehen.

In den nächsten Wochen soll es weitere Informationen geben.

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