Symbolbild
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Am Montagabend kontrollierten Polizeibeamte einen 28-Jährigen aus Völklingen, der mit seinem Fahrrad unbeleuchtet die Cloosstraße befuhr. Der 28-Jährige war völlig uneinsichtig und wollte trotz Aufforderung der Polizeibeamten stehen zu bleiben, seine Fahrt fortsetzen. Die Beamten verhinderten dies jedoch. Gegen den uneinsichtigen Jungen Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der fehlenden Beleuchtung und vor allem wegen der Missachtung von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten gefertigt.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass gerade in den “dunklen Tagen“ eine entsprechende Beleuchtung an allen Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, nicht nur vorgeschrieben ist, sondern auch der Erkennbarkeit und eigenen Sicherheit dient.

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