Inzwischen prüft die Staatsanwaltschaft die fraglichen Mietverträge zwischen der Kreisstadt Homburg und ihren Vertragspartnern in der Lappentascher Straße und in der Schongauer Straße. - Foto: Rosemarie Kappler
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Die dem Rechnungsprüfungsamt aufgefallene fragwürdige Handhabung von Mietverträgen zwischen der Stadt Homburg mit einer Trommlerschule und einem Sicherheitsdienst, sowie die mit der Arbeiterwohlfahrt geschlossenen Erbbaurechtsverträge für die Nutzung von Gebäuden in der Schongauerstraße war erneut Thema im Stadtrat.

Vor dem Hintergrund, dass in dieser Sache die Staatsanwaltschaft Saarbrücken aktiv geworden ist, wollte Barbara Spaniol seitens der Linke im Sinne der Transparenz in der jüngsten Ratssitzung über den Sachstand informiert werden. Für Bürgermeister Michael Forster ein schwieriger Grad „zwischen dem was in die Öffentlichkeit kann und was eben nicht. Denn es hat was mit Rechten Dritter zu tun, die man nicht verletzen darf.“ Ja, es gebe staatsanwaltliche Ermittlungen, „ein Vorermittlungsverfahren; das war auch für mich überraschend, weil es vorher keine Anzeichen dazu gab.“

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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken habe sich am 22. Oktober mit einem Auskunftsersuchen an die Stadt Homburg gewandt und hatte die Verwaltung zur Beantwortung von 29 Fragestellungen bezüglich der Mietverträge aufgefordert. Am 4. November, also einen Tag vor der Stadtratssitzung, habe die Staatsanwaltschaft mit weiteren Nachfragen nachgelegt. Die Unterlagen würden entsprechend herausgegeben, „wir haben aber noch nicht alle Vorgänge zusammen. Wir werden umfänglich Auskunft geben und werden auch die Öffentlichkeit – soweit es geht – aufklären. Wir werden als Verwaltung alles auf den Tisch legen. Es gehe bei den Mietverträgen darum, ob die Nutzer mit ihren geldlichen Leistungen wie auch mit Dienstleistungen die vertraglichen Vereinbarungen vollumfänglich erfüllen. Wie berichtet, hatte das Rechnungsprüfungsamt mit Blick auf die Erbringung von Dienstleistungen dies eben nicht bestätigen können.

„Damit geht es um die Frage: Wenn die Gegenleistung nicht adäquat war, ist dann ein Schaden entstanden? Wenn ja, dann werden wir das zivilrechtlich prüfen. Das gilt auch für die angesprochenen Erbbauverträge. Hier wurden Renovierungsarbeiten durchgeführt, es erfolgte aber keine Zinsanpassung. Es muss also geprüft werden, ob durch die Renovierung eine Werterhöhung stattgefunden hat und ob man hätte den Zins erhöhen müssen. Man muss also prüfen ob ein Schaden entstanden ist. Wenn ja, hat der Erbbauzinsberechtigte bereits signalisiert, dass er einen Ausgleich herbeiführen wird“, berichtete Forster dem Stadtrat. Man müsse aber erst das Prüfergebnis der Staatsanwaltschaft abwarten.

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Spaniol wollte weitergehend wissen: „Wie sind die Mechnismen der Stadtverwaltung jetzt, um solchen Sachen vorzubeugen?“ Zudem wollte sie die Bestätigung, dass es keinen Beschluss des Stadtrates gegeben hatte, damit die Gelder für die Renovierung der beiden von der AWO genutzten Gebäude fließen konnten. Letzteres bestätigte der Verwaltungschef: „Es ist kein Gremium beim Thema Renovierungskosten beteiligt worden.“ Ansonsten habe die Verwaltung mit personellen Veränderungen und neuen Strukturen – insbesondere in der Bauverwaltung – Vorsorge getroffen, damit in Zukunft Ablauffehler besser vermieden werden können.

Winfried Anslinger (Grüne) wollte von Forster noch wissen, wie er die Chancen einschätzt, dass die Stadt den entstandenen Schaden in Höhe von geschätzt 130.000 Euro noch mal bekommt. „Wie sie auf die 130.000 Euro kommen, kann ich nicht nachvollziehen. Das sollte mal näher besprochen werden.“ Unserer Redaktion gegenüber machte Anslinger deutlich, dass laut Mietspiegel sowohl für die Wohnung der Trommelschule wie auch für die des Sicherheitsdienstes fünf Euro je Quadratmeter veranschlagt werden könnten. Für die 200 Qudartmeter große Wohnung ergebe sich daraus eine Monatsmiete in Höhe von 1000 Euro, gezahlt worden seien 50 Euro. Hier belaufe sich also der Schaden auf 950 Euro, monatlich. Hochgerechnet auf die bisherige Vertragslaufzeit wären das 63.650 Euro.

Für das zweite Mietverhältnis hat Anslinger einen Schaden von 36.500 Euro ermittelt. Im Falle der beiden von der AWO genutzten Immobilien sei durch die Renovierung im sechsstelligen Bereich eine Werterhöhung entstanden. In fast sechs Jahren Vertragslaufzeit habe die Stadt auf fast 32.000 Euro Erbbau-Pachtzins verzichtet. In Summe insgesamt 132.000 Euro bei den drei Verträgen. „Die Berechnung enthält geschätzte Annahmen, die ich für realitätsnah halte“, sagte Anslinger unserer Redaktion. Auf seinen für die Grüne-Fraktion im Stadtrat gestellten Antrag erhalten die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses nun Einsicht in die Akten der Renovierungsmaßnahmen in den mietfrei vergebenen Wohnungen.

Forster sprach im Stadtrat insgesamt wegen der laufenden Vorermittlungen von einer „belastenden Maßnahme“ und von einer „unangenehmen Situation, die uns an der Stelle nicht zur Ruhe kommen lässt.“ Dabei wäre es gerade wichtig, „dass wir zur Ruhe kommen, damit die Sachen aufgearbeitet werden können. Die Mitarbeiter sind in ständiger Unruhe wegen dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft; es bringt eine große Unruhe in die Verwaltungsabläufe hinein und eine große Verunsicherung. Das tut einer Verwaltung nicht gut. Ich denke, es wird dauern, bis wir zur Ruhe kommen. Wir müssen jetzt dem Druck standhalten und das machen wir auch.“

 

 

 

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