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Das neue Gesetz führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander ab.

Im Falle einer Sanierung oder eines Hausverkaufs besteht die Pflicht zu einer kostenlosen Energieberatung. Beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Käufer, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, ein Beratungsgespräch führen.

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Bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Eigenheimbesitzer eine Energieberatung in Anspruch nehmen, wenn im Zuge der Sanierung Berechnungen zur Energiebilanzierung für das gesamte Gebäude angestellt werden. Unternehmen, die im Rahmen einer Sanierung ein Angebot abgeben, müssen bereits im Angebot schriftlich auf die Pflicht zur Energieberatung hinweisen. Die Pflicht gilt, wenn die Energieberatung kostenlos angeboten wird.

Das neue Gesetz macht auch Angaben über die erforderliche Qualifikation der Beratungskräfte, denn die Beratungen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden, die Energieausweise ausstellen dürfen. Hier steht die Verbraucherzentrale zur Verfügung mit ihren Beratungen in den Niederlassungen. Alternativ ist telefonische Rückruf- sowie Video-Beratung möglich.

Anmeldung zur persönlichen Energieberatung in:

–       Homburg, Kreisverwaltung, Am Forum 1, 4. Etage, Zimmer 438. Tel. 06841 – 1048434 oder 0681 – 50089 15.

–       Kirkel im Rathaus, Hauptstraße 12. Tel. 06841 – 8098 22.

Kontaktaufnahme auch per E-Mail möglich unter Energieberatung@vz-saar.de

Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unterhttps://www.verbraucherzentrale-saarland.de. Terminvereinbarung kann unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt mit der Beratungsstelle vereinbart werden.

 

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