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Mit gezielten Präventionsmaßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen, wie beispielsweise ältere und vorerkrankte Menschen, und für Berufsgruppen, die einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind, soll die Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden / Eine adäquate Teststrategie soll die Prävention unterstützen

Eine Gruppe von Experten verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen aus Köln, Berlin, Bremen und Hamburg hat in einem „Thesenpapier 5.0“ Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Corona-Pandemie bekämpft werden kann. Die Autoren empfehlen unter anderem Kriseninterventionsteams und Testteams in Pflegeeinrichtungen aufzubauen, FFP2-Masken in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verpflichtend zu machen und für gefährdete Personengruppen Öffnungszeiten zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Angebote zu reservieren.
Zu den Autoren des Thesenpapiers gehören die Kölner Wissenschaftler Professor Schrappe, ehemaliger Leiter der Infektiologie, und Professor Dr. Holger Pfaff, Leiter des Instituts für Medizinsoziologie, Versorgungsforschung und Rehabilitationswissenschaft (IMVR). Das „Thesenpapier 5.0: Die Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19 -Spezifische Prävention als Grundlage der ‚Stabilen Kontrolle‘ der SARS-CoV-2-Epidemie“ kann über die Plattform researchgate.net heruntergeladen werden.

Die Experten bemängeln in ihrer Veröffentlichung, dass die Zeit im Sommer mit weniger Corona-Fällen nicht für eine breite gesellschaftliche und wissenschaftliche Debatte über geeignete Präventionsmaßnahmen genutzt wurde. Die Autorengruppe sieht in gezielten Präventionsmaßnahmen für durch das Corona-Virus privat und beruflich besonders gefährdete Personengruppen eine Notwendigkeit, um die Corona-Pandemie zu bewältigen. Für Professor Pfaff geht es darum „jetzt vorrangig und konsequent die Risikogruppen zu schützen, ohne sie zu isolieren.“ Zudem sprechen sich die Verfasser des Thesenpapiers dafür aus, statt den Stichprobenumfang bei Corona-Tests lediglich weiter auszuweiten, besser zielgerichtete Teststrategien zu entwickeln. Verfassungsrechtlich bestehe eine staatliche Schutzpflicht, solche zielgerichteten Teststrategien für die genannten Institutionen anzuordnen.

Zur Publikation: www.resarchgate.net

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