„Nach einem Krankenhausaufenthalt übernimmt die Kurzzeitpflege eine enorm wichtige Rolle in der Übergangsphase zwischen der medizinischen und der pflegerischen Behandlung. Sie entlastet Patientinnen und Patienten, pflegende Angehörige und nicht zuletzt Krankenhäuser und Langzeitpflegeeinrichtungen. Dennoch nimmt die Zahl der verfügbaren Kurzzeitpflegeplätze ab. Dieser Entwicklung müssen wir mit konkreten Maßnahmen entgegenwirken“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann. 

So sollen Einrichtungen mit Kurzzeitpflegeplätzen zukünftig bei der Versorgung nach Krankenhausaufenthalten einen pauschalen Vergütungszuschlag aus der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Erhöhte Behandlungskosten in diesen Fällen sollen so abgefedert werden.

Zusätzlich sollen aber auch Angebote der Verhinderungspflege mit einem Vergütungszuschlag gestärkt werden. Monika Bachmann erläutert hierzu: „Wenn pflegende Angehörige erkranken oder sich in wohlverdienten Urlaub begeben, übernimmt die Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege. Die Betroffenen brauchen hier Planungssicherheit. Deshalb sollte der Zuschlag an die Verpflichtung gekoppelt werden, Verhinderungspflegeplätze dauerhaft zur Verfügung zu stellen. So können die Gäste schon frühzeitig einen Platz reservieren.“

Der Maßnahmenkatalog sieht außerdem eine Änderung bei der Vergütung von Entlassungstagen vor. Zieht ein Pflegebedürftiger aus der Kurzzeitpflege in ein anderes Heim, erhält aktuell nur das aufnehmende Pflegeheim entsprechende Behandlungszuwendungen. Diese Regelung soll angepasst werden, um Kurzzeitpflegeeinrichtungen auch an diesen Tagen eine Vergütung zu ermöglichen.

Zudem sollen in der Kurzzeitpflege mehr rehabilitative und therapeutische Leistungen erbracht werden. „Wir brauchen diese Maßnahmen dringend, um die Kurzzeitpflege in Deutschland auch für die Zukunft zu stabilisieren. Sie entlastet Krankenhäuser und Pflegeheime und hat deshalb unschätzbaren Wert für unser Gesundheits- und Pflegesystem. Das kommt nicht zuletzt allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute“, so die Ministerin abschließend.

 

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