„Mit der Corona-Pandemie sind Bedeutung und Akzeptanz der Telemedizin in Deutschland deutlich gestiegen. Das gilt auch und gerade für Videosprechstunden, die von Patientinnen und Patienten immer häufiger nachgefragt werden. Wir geben deshalb Ärztinnen und Ärzten Informationen an die Hand, wie sie diese Versorgungsangebote gut und sicher in ihre Praxisabläufe integrieren können.“ Das sagte Dr. Josef Mischo, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Fernbehandlung der Bundesärztekammer (BÄK), anlässlich der Vorstellung einer Handreichung der BÄK für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden in der Praxis.
Die Handreichung der Bundesärztekammer ist in acht Themenblöcke unterteilt, die einen kompakten und verständlichen Überblick über organisatorische, technische und rechtliche Aspekte der Fernbehandlung geben. Weiterführende Informationen, etwa zum Ablauf der Videosprechstunde, zu den technischen Voraussetzungen oder zur Vergütung, sind in dem Papier ebenfalls enthalten. Sie können mit Hilfe von eingebetteten QR-Codes aufgerufen werden.
Mischo betonte, dass die Bundesärztekammer mit dieser Handreichung auch über die Corona-Krise hinaus einen Beitrag dazu leisten wolle, telemedizinische Angebote als Ergänzung zum Arztbesuch zu fördern. Der direkte und persönliche Arzt-Patienten-Kontakt werde der Regelfall bleiben, ist er überzeugt. Als zusätzliche Option biete sich die Videosprechstunde aber bei bestimmten Erkrankungen und Therapieformen an.
Schon vor der Corona-Pandemie habe es von Seiten der Patienten Interesse an diesen Leistungen gegeben. Mittlerweile habe sich die Zahl der Patienten, die Videosprechstunden bereits nutzen oder sich dies vorstellen können, deutlich erhöht. „Mit unserer Handreichung wollen wir Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen, der Nachfrage ihrer Patienten nach Videosprechstunden zu entsprechen.“
Die „Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden in der Praxis“ steht unter www.baek.de/handreichung-videosprechstunde zum Download bereit.