Symbolbild

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unseriösen Schlüsseldiensten zu schützen. Am 18. September 2020 beschloss er einen entsprechenden Gesetz- und einen zugehörigen Verordnungsentwurf.

Ziel der Initiativen ist es, die Preistransparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen: Anbieter von Schlüsseldiensten sollen künftig verpflichtet werden, ihre Preisverzeichnisse bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu hinterlegen und regelmäßig zu aktualisieren sowie ihre Angaben im Internet zu veröffentlichen.

Hintergrund der Initiative ist, dass die Verbraucherzentralen in Deutschland seit Jahren ein hohes Aufkommen an Beschwerden über unangemessen hohe Entgelte für die Inanspruchnahme von Schlüsseldiensten verzeichnen. Nach aktueller Rechtslage gibt es bereits Regelungen zur Veröffentlichung von Tarifen, ohne dabei die Preise selbst festzulegen – das sogenannte Preisordnungsrecht. Da diese Regelungen jedoch nicht ausreichend Schutz böten, fordert der Bundesrat sowohl Änderungen der Verordnungsermächtigung (PAngG) als auch der Verordnung (PAngVO).

Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und beide Dokumente dann dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Der Verordnungsentwurf ging ebenfalls an die Bundesregierung. Feste Fristvorgaben, wann sie sich damit beschäftigt, gibt es nicht.

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