Symbolbild

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2019 rund 49 500 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sogenannte Inobhutnahmen, durch. Das waren knapp 3 100 Fälle und somit 6 % weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt zum Weltkindertag am 20. September mitteilt.

Hintergrund dieser Entwicklung ist ein erneuter Rückgang von Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland: Deren Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 29 % auf gut 8 600 Inobhutnahmen. Währenddessen stieg die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen um 1 % auf rund 40 900 Fälle an. Langfristig setzt sich damit ein weiterer Trend fort: In den letzten zehn Jahren sind die Inobhutnahmen aus anderen Gründen mit leichten Schwankungen um 30 % angestiegen – von rund 31 500 Fällen im Jahr 2009.

Etwa jedes dritte betroffene Kind war jünger als 12 Jahre, rund jedes zehnte sogar jünger als 3 Jahre. Jungen wurden etwas häufiger in Obhut genommen als Mädchen (53 %), lediglich in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. In etwa jedem fünften Fall (19 %) hatten die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Am häufigsten war die Maßnahme aber von sozialen Diensten und dem Jugendamt angeregt worden (55 %), in mehr als jedem zehnten Fall kam ein Hinweis von Polizei oder Ordnungsbehörden (12 %).

Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei den Eltern (25 %), bei einem allein erziehenden Elternteil (24 %) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 %). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). In 23 % aller Fälle waren die Kinder oder Jugendlichen vor der Inobhutnahme von zu Hause – einschließlich Pflegefamilie und Heim – ausgerissen.

Am häufigsten wurden Kinder 2019 wegen Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (38 %). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %). Anzeichen für Vernachlässigung waren der dritthäufigste (14 %) und Beziehungsprobleme der vierthäufigste Anlass für eine Inobhutnahme (12 %). An fünfter Stelle standen Hinweise auf körperliche Misshandlungen (12 %). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

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