Symbolbild Quelle: www.dielinkesaar.de

Die Linksfraktion fordert die Fraktionen von CDU und SPD auf, eine Stärkung der Beteiligungs- und Kontrollrechte des Landtags in der Corona-Pandemie nicht länger zu blockieren. Die Fraktion wird am Mittwoch erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen, der vorsieht, dass der Landtag bei Maßnahmen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes gehört werden muss und eine Verordnung der Regierung aufheben kann, soweit nicht schon Rechte Dritter entstanden sind, wie es auch auf Gemeindeebene gängige Praxis ist.

Im Mai hatten CDU und SPD diesen Entwurf abgelehnt und seitdem auch keine eigenen Vorschläge vorgelegt. Oskar Lafontaine: “Das saarländische Verfassungsgericht hat eindeutig geurteilt, dass die Landesregierung gravierende Maßnahmen nicht am Parlament vorbei auf dem Verordnungswege durchsetzen kann. Deshalb wird der Landtag nun die Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie gesetzlich regeln. Aber schon bei der Entscheidung, Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht zu erheben, hat die Regierung das Parlament wieder übergangen.

Dabei wäre bei einer solchen Entscheidung eine Beteiligung des Landtags sinnvoll. Zumal die Regierung offenbar bis heute nicht weiß, wer diese Verordnung umsetzen soll, wer also die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren und Bußgelder verhängen muss. Wenn dies von Beschäftigten der Städte und Gemeinden erledigt werden soll, ist eine alleinige Entscheidung der Landesregierung auf dem Verordnungswege noch fragwürdiger. Insgesamt brauchen wir klare Regelungen, damit das Parlament über die Maßnahmen öffentlich beraten und entscheiden kann.”

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