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Seit dem 08. August 2020 besteht eine Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten. Diese Pflicht hat das Bundesministerium der Gesundheit mit der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 06. August 2020 eingeführt.

Was bedeutet die Testpflicht?
Wer nach Deutschland einreist und sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen.

Muss ich mich nach der Einreise aus einem Risikogebiet selbst beim Gesundheitsamt melden?
Ja. Rückkehrer aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich bei der für sie zuständigen Behörde zu melden.

Was gilt als Risikogebiet?
Als Risikogebiet anzusehen sind die Gebiete, die das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite unter www.rki.de veröffentlicht hat. Die Liste enthält derzeit einige beliebte Reiseziele wie zum Beispiel Mallorca oder die Türkei. Es gilt der Stand zum Zeitpunkt der Einreise.

Muss ich in Quarantäne?
Unabhängig von der Testpflicht müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten bis zum Vorliegen des Testergebnisses in eine häusliche Quarantäne begeben. Das Testergebnis liegt laut Bundesgesundheitsministerium in der Regel nach 24 bis 48 Stunden vor. Ist es negativ, darf sich der Rückkehrer wieder unbeschränkt bewegen. Bei einem positiven Testergebnis wird eine Quarantäne angeordnet.

Welche Anforderungen bestehen an das ärztliche Zeugnis?
Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland stattgefunden haben. Das ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein und in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Staat, der nach Einstufung des Robert-Koch-Instituts einen ausreichenden Qualitätsstandard für Tests bietet, durchgeführt worden sein.

Gibt es Ausnahmen von der Testpflicht?
Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet ohne Zwischenaufenthalt durchgereist sind müssen nicht in Quarantäne.
Im Saarland gelten zudem Ausnahmen für Personen,

  • die täglich oder für bis zu 5 Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen,
  • die sich weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder
  • die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben, z.B. geteiltes Sorgerecht, dringende medizinische Behandlungen, Pflege schutzbedürftiger Personen.

Wo können sich Einreisende testen lassen?
Im Saarland sind zwei Testzentren, im ehemaligen Messgelände in Saarbrücken und am Flughafen Saarbrücken, eingerichtet worden

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums.

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