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Ab der kommenden Woche öffnen die saarländischen Kindertageseinrichtungen im Regelbetrieb, das heißt alle Kinder können wie gewohnt ihre Kindertageseinrichtung besuchen. „Das stellt die Erzieherinnen und Erzieher allerdings das ein oder andere Mal vor Probleme“, sagt Gesundheitsministerin Monika Bachmann. „Denn mit der Wiederaufnahme der Betreuung in den Kindertagesstätten fragen sich die Fachkräfte, wie sie mit Kindern umgehen sollen, die mit Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen in die Kita kommen“, so Bachmann.

Monika Bachmann (CDU)
Quelle: www.saarland.de

Die nun vorliegenden Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern der saarländischen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken, der Staatlichen Medizinaluntersuchungsstelle am Universitätsklinikum des Saarlandes, dem PAEDINE SAAR-Netzwerk und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abgestimmt.  „Die Empfehlungen sehen drei Orientierungspunkte für die Fachkräfte vor. Eine Selbsterklärung der Eltern zur Gesundheit ihres Kindes soll zudem insbesondere auch die Kinderärzte entlasten, denn es ist nicht notwendig, dass jede „Schniefnase“ in der Arztpraxis vorgestellt wird“, sagt Bachmann.

Grundsätzlich gilt auch in der Coronavirus-Pandemie die allgemein gültige Regel, dass Kinder, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, unabhängig von der Ursache, nicht in die Betreuung gegeben werden sollten. Darüber hinaus sehen die Empfehlungen weitere Maßgaben vor. Für Kinder, die einen banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens beziehungsweise ohne deutlichen Krankheitswert haben, zum Beispiel nur Schnupfen, leichter Husten oder die eine bekannte Symptomatik, wie Heuschnupfen oder Pollenallergie aufweisen, ist ein Ausschluss von der Betreuung nicht erforderlich.

Hat ein Kind zum Beispiel Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur soll – wie sonst auch bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert – die Genesung abgewartet werden. Wenn das Kind 48 Stunden symptomfrei ist, kann dann die Einrichtung ohne weitere Auflagen, das heißt ohne ärztliches Attest und ohne Testung wieder besucht werden. Die Symptomfreiheit nach einem Infekt soll dann von den Eltern schriftlich bestätigt werden. Kinder mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder mit anhaltendem starken Husten sollten ärztlich vorgestellt werden, sodass ärztlicherseits nach einer gründlichen Anamnese und körperlicher Untersuchung eine Testung auf SARS-CoV-2, wenn keine andere Erklärung für die Symptomatik vorliegt, veranlasst werden kann.

Monika Bachmann: „Es war es uns wichtig, dem Personal in den Einrichtungen insbesondere auch Kriterien an die Hand zu geben, wie der Besuch von Kindern, die mit Schnupfen oder Erkältungssymptomen in der Einrichtung sind, umzugehen ist. Zudem müssen sich Eltern nun auch keine Sorge mehr machen, dass die Betreuung ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung aufgrund eines einfachen Schnupfens unterbrochen wird.“ Bildungsstaatssekretär Jan Benedyczuk erklärt dazu: „Diese Regelungen schaffen mehr Klarheit für Eltern und Erziehungsberechtigte und natürlich auch für das KiTa-Personal. Ein einfacher Schnupfen soll der Betreuung in der KiTa nicht im Weg stehen. Uns ist wichtig, dass mit dem Einstieg in den Regelbetrieb die Teilhabe an guter Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in Pandemiezeiten sichergestellt werden kann.“

Die Arbeit der Kindertagesstätten im Saarland wird in einem gesetzlichen Rahmen gestaltet, in dem die Kindertagesstätten und ihre Träger in großer Selbstständigkeit und gegliederten Verantwortlichkeiten der staatlichen, der kommunalen Stellen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Selbstverwaltung wirken. Da Jugendämter und Gesundheitsämter in der Hand der jeweiligen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken liegen, sind lebensnahe Lösungen vor Ort möglich.

Das Landesjugendamt als Betriebserlaubnisbehörde – verantwortlich dafür, dass die Träger die Arbeit der Kindertageseinrichtungen immer nach dem Kindeswohl ausrichten – wird die Infektionslage genau beobachten und die Träger umgehend in der Umsetzung weiterer Erleichterungen für einen uneingeschränkten Regelbetrieb begleiten.

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