In Deutschland erhalten etwas weniger als die Hälfte (46 Prozent) aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von mehr als 66.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2021 bis Ende April 2022 ausgewertet.
„Angesichts der hohen Inflationsraten ist das Urlaubsgeld für viele Beschäftigte in diesem Jahr ein Segen“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Es schafft ein bisschen Luft, um die deutlich gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise zu tragen, auch wenn dies womöglich auf Kosten der Urlaubskasse gehen könnte.“ Problematisch findet Schulten allerdings, „dass immer noch mehr als jede und jeder zweite Beschäftigte beim Urlaubsgeld leer ausgeht. Gerade im Niedriglohnsektor, wo diese Sonderzahlung derzeit am nötigsten gebraucht würde, wird sie am seltensten ausgezahlt.“
Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Der mit Abstand wichtigste Faktor ist die Tarifbindung. So erhalten 74 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen der Privatwirtschaft ein Urlaubsgeld, gegenüber nur 36 Prozent der Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifvertrag.
In Ostdeutschland wird nach wie vor deutlich seltener Urlaubsgeld gezahlt als in Westdeutschland. Während im Osten 32 Prozent der Beschäftigten ein Urlaubsgeld erhalten, sind es im Westen 48 Prozent. Dieser Unterschied ist in erster Linie auf die deutlich geringere Tarifbindung im Osten Deutschlands zurückzuführen. Nach den Ergebnissen des IAB-Betriebspanels arbeiteten 2021 54 Prozent der westdeutschen und 45 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Größe des Unternehmens, da die Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten mit zunehmender Beschäftigtenzahl ansteigt. Auch hier besteht eine enge Korrelation mit der Tarifbindung, da große Unternehmen eher einen Tarifvertrag anwenden. Auch bei den Geschlechtern zeigen sich deutliche Unterschiede: So arbeiten Männer mit 49 Prozent häufiger in Betrieben, die ein Urlaubsgeld zahlen, als Frauen, von denen nur 41 Prozent eine entsprechende Sonderzahlung bekommen.
Schließlich hängt die Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten, auch mit der Höhe des monatlichen Einkommens zusammen. Geringverdiener mit einem Bruttomonatslohn von unter 2.300 Euro erhalten nur zu 36 Prozent ein Urlaubsgeld. In den darüberliegenden Entgeltgruppen sind es hingegen 48 bzw. 49 Prozent. Auch in dieser Hinsicht dürfte ein enger Zusammenhang mit der Tarifbindung bestehen, da diese im Niedriglohnsektor deutlich geringer ausfällt.
Unterschiede in der Höhe des tarifvertraglichen Urlaubsgeldes
Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 180 und 2.627 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe dieses Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Tarifbranchen. Am wenigsten Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Papier verarbeitenden Industrie, in der Metallindustrie, in der Druckindustrie, im Kfz-Gewerbe, im Versicherungsgewerbe, im Einzelhandel, im Bauhauptgewerbe und in der Chemischen Industrie.
Im Westen ist das Urlaubsgeld in vielen Branchen immer noch höher als in Ostdeutschland. Ausnahmen bilden u. a. das Versicherungsgewerbe, die chemische Industrie und das Gebäudereinigungshandwerk, in denen jeweils in Ost- und Westdeutschland das gleiche Urlaubsgeld gezahlt wird. Im öffentlichen Dienst und in der Eisen- und Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Bei der Deutschen Bahn AG wird es in das Jahrestabellenentgelt eingerechnet. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in der Hälfte der hier untersuchten Branchen (11 von 22) erhöht. Dies gilt insbesondere für diejenigen Branchen, in denen das Urlaubsgeld als ein bestimmter Prozentsatz der Tarifentgelte festgelegt wird, wie z.B. im Kfz-Gewerbe, in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie, im Einzelhandel oder im Bauhauptgewerbe. Die Erhöhungen des Urlaubsgeldes folgten demnach den allgemeinen Tariferhöhungen und lagen überwiegend zwischen 1,5 und 3,0 Prozent. Den höchsten Zuwachs beim Urlaubsgeld gab es mit 5,8 Prozent im ostdeutschen Bauhauptgewerbe und 5,2 Prozent im brandenburgischen Einzelhandel. In beiden Branchen konnte damit der Unterschied zum Niveau des Urlaubsgeldes in Westdeutschland deutlich verkleinert werden.
Informationen zur Methode
Die Daten des Online-Portals Lohnspiegel.de beruhen auf einer kontinuierlichen Online-Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die tatsächlich gezahlten Vergütungen und die Häufigkeit von Sonderzahlungen. Nicht berücksichtigt wurden Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, bei denen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld seit der Tarifreform des Jahres 2005 in einer einzigen Jahressonderzahlung zusammengefasst wird. Lohnspiegel.de ist ein nicht-kommerzielles Angebot des WSI der Hans-Böckler-Stiftung, mit dem Beschäftigte unter www.lohnspiegel.de ihr eigenes Gehalt mit den üblichen Gehältern in 500 Berufen vergleichen können.
Originalpublikation: https://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2022_06_03.pdf