Symbolbild

In der aktuellen Krise fallen viele typische Jobs für Studierende weg, etwa das Kellnern in Cafés und Bars. Studierende, die ihren Lebensunterhalt bisher ganz oder teilweise über eine Nebentätigkeit finanziert haben, sind durch die Corona-Pandemie vielfach in Notlagen geraten, auch weil für sie meist kein Anspruch auf Kurzarbeiterleistungen besteht.

Die Länder – auch das Saarland – sind bereits seit mehreren Wochen gemeinsam mit dem Bund in intensivem Austausch für Unterstützungsmaßnahmen. Im Zusammenhang mit dem BaFög konnten hier auch bereits einige Lösungen gefunden werden:

·       Das Sommersemester 2020 wird keine negativen Auswirkungen auf die BAföG-Förderhöchstdauer haben (Erlass des BMBF vom 23.03.2020). Hierzu müssen die Hochschulen entsprechende Bescheinigungen ausstellen.

·       Es wird keine Anrechnung von Zuverdiensten aus systemrelevanten Tätigkeiten auf das BAföG geben.

·       Abschlagszahlungen bei Neuanträgen, Vorbehaltsbewilligung bei Folgeanträgen oder Aktualisierungsanträgen (z. B. wegen Einkommensverringerung durch Kurzarbeit der Eltern) sollen großzügig und schnell bearbeitet werden.

Um Studierenden, die pandemiebedingt in finanzielle Notlage geraten sind und keinen Anspruch auf BAföG haben – dies betrifft insbesondere auch internationale Studierende -, gilt es nun auch kurzfristig Unterstützung zu bieten. Zwar hat der Bund in der vergangenen Woche angekündigt, hierfür kreditbasierte Lösung zu finden, die aber derzeit noch nicht eingerichtet sind und daher nicht greifen.

Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung entschieden, an dieser Stelle rasch eine wichtige Überbrückungshilfe zu leisten. Aufbauend auf den ersten Möglichkeiten die seitens der Hochschulen bereits umgesetzt wurden, wird die Landesregierung die bestehenden Fonds aufstocken. Zur kurzfristigen Überbrückung der Notlagen sollten 90.000 Euro auf alle Hochschulen des Saarlandes (UdS, htw saar, HBK und HfM) im Proporz der Studierenden aufgeteilt werden.

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