Anzeige

UPDATE 30.11.24 – 14:46 Uhr: Trinkwasserwarnung für GANZ Homburg, inkl. aller Stadtteile – Lediglich Kirrberg ist nicht betroffen

Die Stadtwerke Homburg teilten vor wenigen Minuten mit, dass aufgrund neuester Erkenntnisse im gesamten Versorgungsgebiet, außer dem Stadtteil Kirrberg,  der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für coliforme Keime überschritten wird.

Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führt der Versorger in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt umfangreiche Maßnahmen und Trinkwasseruntersuchungen durch. Das Team der Stadtwerke hat einen Hochbehälter vom Netz genommen und stellt die Versorgung durch die anderen Behälter sicher. Gechlort wird aktuell nicht.

Anzeige

Um Gefahren für die Gesundheit der Kundinnen und Kunden auszuschließen, bitten die Stadtwerke ihre Kunden des gesamten Versorgungsgebietes, bis auf Kirrberg, das Wasser vorsorglich zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken, Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet wird.

Die Dauer des Abkochgebotes ist maßgeblich von den Ergebnissen der andauernden Untersuchungen abhängig. Der Versorger geht davon aus, dass das mindestens bis Ende nächster Woche andauern wird. Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden die Stadtwerke Homburg  umgehend darüber informieren.

Anzeige

Bei Rückfragen: Stadtwerke Homburg GmbH unter der Rufnummer: 06841 / 694 – 0

Lässt man das Wasser einmalig sprudelnd 10 Minuten kochen, werden die betreffenden Keime effektiv abgetötet. Aus diesem Grund gilt für Wasser im Homburger Versorgungsgebiet, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort auf weiteres ein Abkochgebot:

  • Zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee und so weiter).
  • Zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke.
  • Zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst.
  • Zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden.
  • Zum Zähneputzen und zur Mundpflege.
  • Für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen und so weiter).
  • Zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken.

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung und den Gebrauch von Geschirrspülmaschinen ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken, beziehungsweise auf offene Wunden gelangen kann.

Update 30.11.2024 – 12:18 Uhr: 

Auch am heutigen Samstag, den 30.11.2024, gilt die Trinkwasserwarnung für die Stadt Homburg – und wird noch ein paar Tage andauern, wie Manfred Rippel im Gespräch mit Homburg1 klar stellt. 

Dahinter steckt auch die Prämisse, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit geht. Erst wenn die entsprechenden Grenzwerte wieder eingehalten werden, könne man eine Entwarnung geben. Und das wird voraussichtlich einige Tage dauern, das Abkochgebot also noch nächste Woche bestehen.

Und auch wenn die Umstände für die Einwohner in den betroffenen Gebieten natürlich eine Einschränkung bedeuten, wird dennoch deutlich, dass die Kontrollen wichtig sind und eben auch funktioniert haben, wie auch Manfred Rippel auf Nachfrage gegenüber Homburg1 bestätigt: “Wir können festhalten, dass unser Warnsystem gut funktioniert hat und rechtzeitig angeschlagen hat. Die Wasserqualität wird regelmäßig und engmaschig kontrolliert, so das wir mit dem Schadensmanagement insgesamt zufrieden sein können.” Er verwies auch darauf, dass die beteiligten Institutionen und die Kreisstadt rechtzeitig informieren, sobald Entwarnung gegeben werden kann.

Eine Einrichtung von Frischwasserzapfstellen sei nicht geplant, da sich die Einschränkungen durch z.B. den Gebrauch von abgekochtem Wasser zur Zubereitung von Speisen in Grenzen hält. Denn lässt man das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen, werden die betreffenden Keime effektiv abgetötet. Das Abkochgebot gilt also für nachfolgend aufgeführte Zwecke:

  • Zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee und so weiter).
  • Zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke.
  • Zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst.
  • Zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden.
  • Zum Zähneputzen und zur Mundpflege.
  • Für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen und so weiter).
  • Zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken.

Auch das klassische Frischwasser aus dem Supermarkt stellt eine sinnvolle Alternative dar. Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung und den Gebrauch von Geschirrspülmaschinen ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken, beziehungsweise auf offene Wunden gelangen kann.

Update 29.11.2024 – 20:34 Uhr: WER IST BETROFFEN UND WER NICHT?

Da viele Leser sich gefragt haben, welches Gebiet genau betroffen ist, hat Homburg1 bei den Stadtwerken Homburg nachgefragt!

Die Stadtteile Homburgs sind nicht betroffen! Das bedeutet: die Trinkwasserwarnung gilt NICHT für die Stadtteile Erbach, Reiskirchen, Jägersburg, Websweler, Altbreitenfelder Hof, Lappentascher Hof, Beeden, Beeden, Wörschweiler, Schwarzenbach, Schwarzenacker, Einöd, Kirrberg, Bruchhof und Sanddorf!

Nur die Einwohner Homburg selbst und das Universitätsklinikum sind von der Trinkwasserwarnung betroffen. Das beinhaltet auch die entsprechenden Wohngebiete wie z.B. “Homburger Vorstadt” und “Birkensiedlung”.

Originalmeldung 29.11.2024 – 17:24 Uhr:

Die Stadtwerke Homburg teilen mit, dass aktuell in Teilen des Homburger Versorgungsgebietes der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für coliforme Keime überschritten wird. Hierbei handelt es sich um die Homburger Innenstadt und das Gelände des Universitätsklinikums. Andere Stadtteile sind davon nicht betroffen.

Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führt der Versorger in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, der Stadt Homburg und dem Universitätsklinikum bereits umfangreiche Maßnahmen und Trinkwasseruntersuchungen durch.

Um Gefahren für die Gesundheit der Kunden auszuschließen, bitten die Stadtwerke ihre Kunden, das Wasser vorsorglich zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet wird.

Die Dauer des Abkochgebotes ist maßgeblich von den Ergebnissen der andauernden Untersuchungen abhängig, wird aber voraussichtlich die nächsten Tage andauern.

Sobald die Trinkwasserqualität wieder hergestellt ist, werden die Stadtwerke Homburg  umgehend darüber informieren.

Bei Rückfragen: Stadtwerke Homburg GmbH unter der Rufnummer: 06841 / 694 – 0

Lässt man das Wasser jedoch einmalig sprudelnd 10 Minuten kochen, werden die betreffenden Keime effektiv abgetötet. Aus diesem Grund gilt für Wasser im Homburger Versorgungsgebiet, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort auf weiteres ein Abkochgebot:

  • Zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee und so weiter).
  • Zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke.
  • Zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst.
  • Zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden.
  • Zum Zähneputzen und zur Mundpflege.
  • Für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen und so weiter).
  • Zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken.

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung und den Gebrauch von Geschirrspülmaschinen ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken, beziehungsweise auf offene Wunden gelangen kann.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein