Symbolbild

„Die Bundesregierung hat sich entgegen den Empfehlungen der Branche für eine Abschöpfung von fiktiven Erlösen bei der Strompreisbremse entschieden und damit gegen ihre eigene Strategie, Erneuerbare zu entfesseln. Jetzt muss der Entwurf im parlamentarischen Verfahren so nachgebessert werden, dass ein beschleunigter Ausbau und Investitionen in neue Anlagen möglich sind. Sonst droht durch Liquiditätsentzug eine weitere Ausbaubremse“, so die Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Simone Peter. In seiner Stellungnahme benennt der BEE fünf Kernforderungen, um das Gesetz an die realen Erfordernisse der Branche anzupassen. Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPGB) war heute zur ersten Lesung im Bundestag.

Nach wie vor bestünden erhebliche Zweifel, ob der Gesetzentwurf mit der EU-Notfallverordnung und dem deutschen Verfassungsrecht in Einklang zu bringen ist. „Wir plädieren vor diesem Hintergrund weiterhin für eine einfache und weniger fehleranfällige steuerliche Lösung“, so Peter. „Sollte die Bundesregierung an dem vorliegenden Ansatz festhalten, bedarf es unbedingt wichtiger Änderungen, damit der negative Effekt auf den Ausbau und das Investitionsklima gemindert werden kann.“ Folgende fünf Punkte seien dafür unumgänglich:

1. Klare Befristung
Der BEE begrüßt, dass die Bundesregierung einen neuen Stichtag für die Erlösabschöpfung gewählt hat und somit die verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung entfällt. „Ebenso wichtig ist allerdings eine klare Befristung bis Juni 2023. Einen Abschöpfungsautomatismus darf es nicht geben. Das muss gesetzlich verankert werden“, so Peter.

2. Erlösobergrenze anheben
„Die Unternehmen waren im letzten Jahr massiven Kostensteigerungen von 30 bis zum Teil sogar 65 Prozent ausgesetzt. Schöpft man nun fiktive Erlöse statt echter Gewinne ab, setzt man deren Investitionsfähigkeit in einer zentralen Phase der Energiewende aufs Spiel“, so Peter. Der BEE fordert daher, wie in der EU-Verordnung zugrunde gelegt, eine einheitliche Erlösobergrenze von 180 €/MWh, mindestens aber eine angemessene Erhöhung des Sicherheitszuschlags.

3. Verwerfungen auf dem Strommarkt vermeiden
In seiner aktuellen Form trocknet der Entwurf des StromPBG die Langfristmärkte für Erneuerbare Energien-Anlagen aus. Schon jetzt ist dort ein deutlicher Rückgang zu beobachten. „Damit EE-Anlagen auch weiterhin auf Langfristmärkten angeboten werden können, sollten Eigenveranlagungen auf Basis eines PPA-Vertrags, ähnlich einer Steuererklärung ermöglicht werden“, so Peter. Mindestens seien aber zusätzliche Sicherheitspuffer für Erneuerbare Energien auf dem Terminmarkt zu schaffen. Damit würden höhere Risiken und Kosten abgefedert.

4. Bioenergie von der Abschöpfung ausnehmen
Der Sicherheitszuschlag von 7,5 Cent pro Kilowattstunde reicht nicht aus, um Anlagen wirtschaftlich zu betreiben. Daher sollte die Bioenergie ganz aus der Erlösabschöpfung ausgenommen werden, oder zumindest die Erlöse aus der flexiblen Stromproduktion. Auch die Bagatellgrenze muss angepasst werden: „Ausgerechnet Betreiber*innen, die ihre Leistung zur flexiblen Stromproduktion erhöht haben, trifft zusätzlich noch die Bagatellgrenze von 1 Megawatt installierter Leistung“, so Peter. Besser sei eine Grenze von 1 Megawatt Höchstbemessungsleistung.

5. Gesetz an neue Marktrealität anpassen
„Weshalb die Anhebung der Höchstwerte bei Photovoltaik und Wind aus dem Entwurf gefallen ist, ist angesichts massiver Kostensteigerungen und weiterhin unterzeichneten Ausschreibungen sowie zurückgehender Genehmigungen unverständlich. Dadurch werden die deutlichen Verbesserungen des Osterpakets ausgehebelt und wirkungslos. Das kann nicht Ziel der Koalition sein“, so Peter. Neben der dringenden Anpassung der Höchstpreise müsse auch die Duldungspflicht für Anschlussleitungen und die Befugnis der Bundesnetzagentur zur Änderung der Höchstpreise dringend überarbeitet werden.

„Die Bundesregierung will im kommenden Jahr eine Antwort auf die Investitionsoffensiven anderer Länder für Klimatechnologien geben, die – wie die USA mit ihrem ‚Inflation Reduction Act‘ – den internationalen Wettbewerb um Klimaneutralität für sich entscheiden wollen. Hierauf muss man mit mutiger Investitionspolitik reagieren. Der Entwurf des Strompreisbremsengesetzes steht dem noch diametral entgegen“, so Peter abschließend.

Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteure der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.

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