Am Morgen des 27.04.17 erschienen reisende Arbeiter an dem Anwesen eines 69jährigen Mannes aus Alsweiler. Sie boten ihre Dienste an, welche der Mann, nach einer getroffenen Vereinbarung auch annahm.
Nach Beendigung der Arbeiten waren sich die Beteiligten allerdings nicht mehr einig, sodass der Mann nicht mehr bezahlen und die Arbeiter das Anwesen nicht mehr verlassen wollten.
Die zivilrechtlichen Streitigkeiten gipfelten darin, dass der 69jährige den Arbeitern ein Hausverbot aussprach, welchem sie jedoch nicht nachkamen. Die Polizei musste anrücken um die Arbeiter des Geländes zu verweisen. Die Regulierung der ausstehenden Summe müssen die Beteiligten nun auf dem zivilen Rechtsweg klären.
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