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Nachrichten aus Homburg
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Hecken und Sträucher stellen nicht nur für die Anwohner eines Grundstück einen Sichtschutz dar. Überwachsende Zweige von Bäumen, dicht wucherndes Buschwerk oder hohes Gras verhindern bzw. behindern die Sicht auf Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen. Dies kann zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen.

Dabei gilt es zu beachten, dass Zweige von Bäumen und Sträuchern aus Grundstücken nicht über die Grenzen hinaus in den Bürgersteig oder die Straßen ragen dürfen. Hecken müssen entlang der Gehwege bis zur Gehwegkante zurück geschnitten werden.  Ebenfalls sind Straßenleuchten frei zu schneiden, wenn diese durch Bäume und Sträucher verdeckt werden.

 

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