Regen Zuspruch fand die Informationsveranstaltung „Datenschutz für Vereine“ mit Rechtsanwalt Patrick R. Nessler im Homburger Forum. Foto: Beate Ruffing, Saarpfalz-Kreis
Anzeige

Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein einheitliches Datenschutzrecht in Europa. Rechtsanwalt Patrick R. Nessler informierte Ende Januar nahezu 300 Verantwortliche in Vereinen und Verbänden im Homburger Forum. Ein umfassendes Regelwerk zum Schutz personenbezogener Daten gibt es mit der EU-Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates, dem Bundesdatenschutzgesetz und den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen. Ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU. Diese bringt eine ganze Reihe neuer Anforderungen an Vereine mit sich. Für die Verantwortlichen in den Vereinen ist es zukünftig noch wichtiger, die Vorgaben des Datenschutzes zu kennen und die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten.

Vor diesem Hintergrund lud die Ehrenamtbörse des Saarpfalz-Kreises Rechtsanwalt (RA) Patrick R. Nessler aus St. Ingbert ins Homburger Forum ein. Er wies daraufhin, dass zukünftig jeder Verein die Beweislast über den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten hat. Bußgelder bis zu 20 Mio EUR oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich und sollen Giganten wie Google, Facebook und Amazon abschreckend, gelten aber auch für einen Handwerksbetrieb, gar für einen Verein.

Anzeige
Rechtsanwalt Patrick R. Nessler informiert im Homburger Forum Verantwortliche in Vereinen über die neue Datenschutzordnung.
Foto: Beate Ruffing, Saarpfalz-Kreis

„Der Bußgeldrahmen soll abschreckend, wirksam und verhältnismäßig sein. Personenbezogene Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.“, zitiert der Jurist die DSGVO. Daten dürfen auch nur so lange gespeichert werden wie es für die Zwecke erforderlich ist. Eine angemessene Sicherheit vor Verlust der Daten für beispielsweise eine Mitgliederliste durch einen zweiten Speicherplatz ist zu gewährleisten.

„Mit personenbezogenen Daten muss äußerst sorgfältig umgegangen werden. Personen, die sich in sozialen Netzwerken bewegen oder viel im Internet von sich preisgeben, müssen sich bewusstmachen, wie leicht über projizierte Algorithmen Rückschlüsse auf die eigene Person oder das individuelle Konsumverhalten zu ziehen sind.“, bestätigt auch Landrat Dr. Theophil Gallo, der zum Jahresauftakt die Gelegenheit nutzt, den anwesenden Ehrenamtlern für ihr stetes Engagement zu danken. Insgesamt 300 Vertreter_innen von Feuerwehren, Sport- und Musikvereinen waren gekommen, um sich über die neue Verordnung zu informieren.

Anzeige

Bei der Datenverarbeitung ist unbedingt zu beachten, dass für die konkrete Verarbeitung eine Rechtsgrundlage, zum Beispiel eine schriftliche Einwilligung, zur Verarbeitung der Daten vorliegt. Das Aufnahmeformular eines Vereins kann dies und den Zweck der Datenerhebung klar und verständlich vermitteln. Auch darüber, dass jeder grundsätzlich das Recht hat, diese Einwilligung zu widerrufen, ist zu informieren.

„Die Vereine sollten sich den bevorstehenden Arbeitsaufwand in Einzelschritte aufteilen. Es muss geprüft werden, wo und wie Daten und auf welcher Rechtsgrundlage erhoben und verarbeitet werden und was damit gemacht wird. Im zweiten Schritt muss geprüft werden, ob gegebenenfalls die Einwilligung benötigt wird.“ empfiehlt RA Nessler. Er bietet über seine Homepage kostenlose Newsletter rund um das Recht der Vereine und Verbände mit vielen Tipps an.

Der Vortrag steht als Download bereit auf www.saarpfalz-kreis.de. Wegen der großen Nachfrage wird er am Montag, 19. März, von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr erneut im Homburger Forum zum Thema „Neues Datenschutzrecht“ informieren. Infos und Anmeldung: Geschäftsbereich Arbeit und Soziales beim Saarpfalz-Kreis, Tel. 06841/104-8056, Email: dez3@saarpfalz-kreis.de .

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein