Das Amtsgericht Saarbrücken hat den von Seiten der Staatsanwaltschaft  Saarbrücken beantragten Strafbefehl gegen den Abgeordneten Roth wegen Vorteilsgewährung erlassen und gegen ihn – ebenfalls nach Antrag – eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 150,00 € verhängt.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen besteht der Rechtsbehelf des Einspruchs, der binnen zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls einzulegen wäre.

 

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