Vor einer steuerlichen Erfassung und der Vergabe einer Steuernummer sind zunächst eine Reihe von grundsätzlichen Fragen zwischen dem Finanzamt und dem Steuerbürger zu klären. Hierzu versendet die Finanzverwaltung sogenannte Fragebögen zur steuerlichen Erfassung. In diesen hat der Neu-Unternehmer zum Teil detaillierte Angaben zu machen. Auf dieser Grundlage erfolgen Weichenstellungen für das weitere Besteuerungsverfahren.
Da insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen nicht immer steuerlich beraten sind, bereitet ihnen bereits dieser Fragebogen in der Praxis sehr häufig große Probleme. Ungenaue und unzutreffende Angaben führen für die Steuerpflichtigen und auch für die Verwaltung im weiteren Verfahren zu großen Problemen und erheblichem Mehraufwand.
Mit der durch die Einrichtung der Neuaufnahmestellen geplanten zentralen Bearbeitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung werden die Angaben mit Automationsunterstützung auf ihre Plausibilität hin geprüft. Die Steuerpflichtigen können so zeitnah auf ergänzende Angaben und Erläuterungsbedarf hingewiesen werden. Im Ergebnis wird das Verfahren zur steuerlichen Erfassung beschleunigt.

















