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Am Donnerstag, dem 15.09.2016 fand das Richtfest für den Neubau auf dem Gelände der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie in Merzig statt.
„Mit dem Projekt hat die Bauverwaltung gezeigt, dass sie in der Lage ist, umfangreiche und komplexe Projekte mit hohem Sicherheitsstandard sowohl in einem engen Budgetrahmen als auch mit engen zeitlichen Vorgaben umzusetzen“, lobte Finanzstaatssekretär Dr. Axel Spies den Ersatzneubau.
Justizminister Reinhold Jost erklärt ergänzend: „Das neue Stationsgebäude auf dem Areal der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie steht im Rohbau. Damit ist ein wichtiger Schritt zu einem zukunftsfähigen Maßregelvollzug im Saarland getan.“ Die Gesamtbaumaßnahme für die Forensische Psychiatrie wird nach ihrer Fertigstellung Platz für drei Stationen mit insgesamt 60 Patienten bieten. Der Ersatzneubau am Standort Merzig war nach einer Überprüfung des baulichen Zustands des Bestandsgebäudes notwendig. Dr. Axel Spies erklärte:
„Der Bau eines Ersatzneubaus stellte die beste wirtschaftliche Lösung dar. Das Volumen der bisher getätigten Vergaben liegt im ermittelten Kostenrahmen von rund 16,9 Mio. Euro“. Über die Errichtung des Stationsgebäudes hinaus erfolgt zeitgleich der Bau eines zentralen Pfortengebäudes. Justizminister Jost erläutert hierzu: „Dieser Neubau wird in Zukunft den Ein- und Ausgang der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie bündeln und kontrolliert regeln und somit wichtige Sicherungsaufgaben übernehmen.“ Baubeginn war Anfang 2015. Der Fertigstellungstermin der Baumaßnahme ist für den Winter 2017/2018 vorgesehen.
Hintergrund:
Im Saarland werden die Aufgaben des Maßregelvollzugs von der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP) in Merzig wahrgenommen. Träger der SKFP ist das Ministerium der Justiz. Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die zum Zeitpunkt der Tat wegen einer gutachterlich festgestellten psychischen Erkrankung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig waren oder die die Tat aufgrund einer Suchtstoffabhängigkeit begangen haben. Außerdem müssen weitere gravierende Straftaten zu erwarten sein. Die Maßregel wird vom Gericht angeordnet.
Auftrag der SKFP ist es, die Bevölkerung vor weiteren erheblichen Straftaten zu schützen. Daher müssen die baulich/technischen Sicherungsanlagen in Merzig ständig aktualisiert werden. Gleichermaßen entscheidend für den wirksamen Schutz der Allgemeinheit ist die Sicherung und Optimierung einer qualitativ hochwertigen bzw. wissenschaftlich begründbaren Therapie und Prognose. Die Patienten können nicht immer geheilt, jedoch so behandelt werden, dass sie nicht wieder straffällig werden. Damit leistet die SKFP einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung.
Derzeit sind in der SKFP 194 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit beschäftigt. Dabei nimmt der Pflegebereich mit 111 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den größten Raum ein. Darüber hinaus sind neun Ärztinnen und Ärzte, acht Psychologinnen und Psychologen, sieben Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ergotherapie, zwei Sporttherapeuten und 16 Mitarbeiter im Begleit- und Sicherungsdienst für die Behandlung und Betreuung der Patienten tätig. Im Verwaltungsbereich der SKFP sind einschließlich eines technischen Dienstes insgesamt 16 Mitarbeiter tätig. Der hauswirtschaftliche Bereich wird von 15 Mitarbeiterinnen wahrgenommen. Gegenwärtig werden in der SKFP stationär 130 Patienten behandelt und betreut. Bundesweit gibt es knapp 80 Einrichtungen des Maßregelvollzuges mit ca. 10.500 Patienten.
Die Patienten der SKFP kommen aus unterschiedlichen Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten. Die meisten Patienten sind zwischen 26 und 50 Jahre alt. 21,8 % der Patienten sind nicht in Deutschland geboren.
Die mit Abstand häufigste Anlasstat für die Unterbringung in der SKFP ist Körperverletzung. Daneben kommen u. a. auch Delikte wie Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung, Tötungs- oder Sexualdelikte, Brandstiftung und Vermögensdelikte vor. Die Krankheitsbilder der Patienten reichen von Psychosen über Störungen der sexuellen Orientierung, Persönlichkeitsstörungen, Intelligenzminderungen, hirnorganischen Auffälligkeiten bis hin zu Suchterkrankungen. Im Unterschied zu Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten ist die Entlassung eines Patienten aus dem Maßregelvollzug abhängig vom Therapiefortschritt, an dem er selbst mitwirkt. Über die Entlassung entscheidet das Gericht nach regelmäßigen Anhörungen des Patienten.
Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft bedarf einer unterschiedlich langen Therapiezeit, im Durchschnitt fünf bis sechs Jahre. Die meisten Patienten absolvieren eine erfolgreiche Therapie, so dass Entlassungsperspektiven entwickelt werden können. Vor ihrer Entlassung durchlaufen die Patienten verschiedene Lockerungsstufen wie u. a. Ausführung, Frei- und Ausgang sowie Probewohnen. Das Probewohnen findet außerhalb der SKFP statt und dient der Stabilisierung des Therapieerfolgs bzw. um das „normale Leben“ zu trainieren. Während dieser Zeit und nach bedingter Entlassung werden die Patienten durch die Forensisch-Psychiatrische Ambulanz der SKFP betreut; aktuell sind es rund 90 Patienten.
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