Sperrungen des Pellinger Tunnels im Zuge der A8 haben in der Vergangenheit teilweise zu starken Verkehrsbelastungen für die Ortschaften entlang der Umleitungsstrecke geführt. Nicht nur während der vorgeschriebenen Regelwartungen, sondern auch bei kurzfristig notwendigen Sperrungen, erfolgt die Umleitung ab der Anschlussstelle Merzig-Wellingen über die Landstraße L170 durch die Ortschaften Wehingen, Tünsdorf, Büschdorf und Hellendorf. An der Einmündung bei Borg wechselt die Umleitungsstrecke auf die B407 bis zur Anschlussstelle Perl-Borg der A8.

Um die Sicherheit für Anwohnerinnen und Anwohner zu erhöhen, sollen nun zusätzliche Ampelanlagen entlang der Ausweichstrecke installiert werden. Das gab das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vor dem Wirtschaftsausschuss am Mittwoch, 11. Dezember, bekannt. Demnach könnten im Bereich der L170 an sechs Standorten stationäre Lichtsignalanlagen mit Anbindung an das örtliche Stromnetz installiert werden, um so im Fall einer Tunnelsperrung den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Dieser Vorschlag soll im Rahmen eines Runden Tisches mit dem Landkreis Merzig-Wadern, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Anliegerortschaften, sowie Vertretern des Ministeriums und des Landesbetriebs für Straßenbau am 18. Dezember diskutiert werden.

Zuletzt hatte am Mittwoch, 30. Oktober, ein Ausfall der Stromversorgung in den beiden Tunnelröhren eine kurzfristige Sperrung des Pellinger Tunnels notwendig gemacht. Während der Umleitungsphasen hatten Anwohnerinnen und Anwohner an den Ausweichstrecken wiederholt das erhöhte Verkehrsaufkommen beklagt und damit verbunden ein steigendes Sicherheitsrisiko für Fußgänger, insbesondere Kinder, beobachtet.

Regelwartungen im Pellinger Tunnel werden zweimal jährlich am Wochenende und über Nacht durchgeführt. Hierbei wird abwechselnd eine Tunnelröhre und somit eine Fahrtrichtung gesperrt. Die Umleitung erfolgt in dieser Zeit über die Umleitungsstrecke. Auch bei kurzfristigen Sperrungen erfolgt die Umleitung des Verkehrs über die L170.

Die Einrichtung eines Gegenverkehrsbetriebs in einer Tunnelröhre erfordert einen erheblichen zeitlichen Vorlauf und ist daher nur bei planbaren Maßnahmen, die länger als sechs Tage in Anspruch nehmen, möglich und sinnvoll, beispielsweise bei Baumaßnahmen im Tunnel. Die Gegebenheiten vor Ort, etwa die Steigungsverhältnisse der Fahrbahn (Steigung von 5 Prozent in Fahrtrichtung Luxemburg) im Tunnel, sowie die erforderliche Einrichtung einer mobilen Schutzwand auf rund 2 Kilometern Länge bedingen eine Aufbauzeit von bis zu 3 Tagen, gleiches gilt für den Abbau. Der Tunnel wird bei Einrichtung des Gegenverkehrsbetriebes mit einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h durchfahren.

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