Die Nachrangdarlehen können je Darlehensnehmer bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro gewährt werden. Die Untergrenze eines Nachrangdarlehens ist aktuell auf grundsätzlich 100.000 Euro festgelegt. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen beträgt im Regelfall bis zu 10 Jahre bei fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.

Doris Woll, Vorstandsvorsitzende der SIKB: „Die Unternehmen brauchen für das Nachrangdarlehen keine Sicherheiten zu stellen. Damit können die zur Verfügung stehenden Sicherheiten des Kreditnehmers vollständig für einen eventuellen Hausbankkredit benutzt werden, was bei einer werthaltigeren Absicherung dieses Kredites dann zu verbesserten Konditionen führen kann.“

Auch die Konditionen für die Nachrangdarlehen sind sehr günstig. So beträgt der Zinssatz des Nachrangdarlehens aktuell bei Unternehmen mit guter Bonität 2,02 Prozent und bei Unternehmen mit zufriedenstellender Bonität 3,82 Prozent pro Jahr. „Besonders freut uns, dass dieses Finanzierungsinstrument auch für Start-ups eingesetzt werden kann, um beispielsweise Wachstumsfinanzierungen darzustellen“, sagte Doris Woll.

Im Gegensatz zum klassischen Darlehen weisen Nachrangdarlehen eine Rangrücktrittserklärung auf, das heißt, die Forderungen des Darlehensgebers treten hinter die Forderungen erstrangiger Gläubiger zurück. Im Insolvenzfall erfolgt eine Rückzahlung erst nachdem die übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger erfüllt sind. Nachrangdarlehen stellen bisher ein Nischenprodukt bei den Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen dar.

In einem Pilotprojekt wurden erstmals Nachrangdarlehen vergeben, um Erfahrungen bei der Nachfrage dieses Finanzierungsinstruments zu sammeln. Darüber hinaus wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die den Bedarf für Nachrangdarlehen im Saarland bestätigte.

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