Darüber hinaus betonten die Regierungschefinnen und Regierungschefs die Bedeutung einer angemessenen Finanzausstattung der Länder. „Dies ist ein Kernelement des Föderalismus. Im Grundgesetz ist der Anspruch der Länder auf einen aufgabengerechten Anteil am Steueraufkommen als eigene Finanzmittel verankert. In den letzten Jahren hat der Bund aber den Ländern für unbefristete Aufgaben häufig zeitlich befristete Programmtitel gewährt. Hier sollten wir als Länder gegensteuern.“

Ferner gingen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf den verfassungsrechtlich garantierten Bildungsföderalismus und die Mitwirkungsrechte in der Europapolitik ein. Sie beauftragten eine Arbeitsgruppe, die ihre Ergebnisse im kommenden Frühjahr präsentieren soll.

Weiteres Thema war der flächendeckende Ausbau von Mobilfunk. „Die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk gehört zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft. Die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch die bisherigen Anstrengungen des Bundes im Bereich 5G sind nicht ausreichend, um perspektivisch eine breite Versorgung mit 5G in der Fläche zu erreichen. Wir haben den Bund daher aufgefordert, insbesondere die angelaufenen Fördermaßnahmen aufzustocken, etwa die geplante Förderung von 5G-Modellregionen in Deutschland auszuweiten und andere Instrumente zur Beschleunigung des Aufbaus von 5G in Deutschland zu prüfen.“

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