Gleichfalls ist zu beachten, dass in Landschafts- oder Naturschutzgebieten sowie in Wildschutzgebieten spezielle Regelungen zur Anleinpflicht von Hunden in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen, respektive Anordnungen normiert sein können.
Eine Zusammenstellung aller rechtskräftiger Landschafts- bzw. Naturschutzgebietsverordnungen, nebst dazugehörendem Kartenmaterial, finden Sie unter:
www.naturschutzdaten.saarland.de/Landschaftsschutzgebiete
www.naturschutzdaten.saarland.de/Naturschutzgebiete
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