„Motorisierte Gartengeräte werden insbesondere in der kommunalen Grünflächenpflege eingesetzt und stehen aufgrund ihres Lärms und der Luftbelastung immer wieder in der Kritik. Dabei lassen sich mit den richtigen Akku-Geräten Lärm-, Schadstoff- und CO2-Emissionen erfolgreich reduzieren. Die Kommunen müssen mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Beschaffung den Einkauf von hochwertigen Gartengeräten mit Akku verpflichtend festlegen“, fordert der internationale Umweltexperte Axel Friedrich, der die DUH beim Thema handgeführte Maschinen berät.
„Auf Kosten der Umwelt und Verbraucher bringen Billighersteller extrem kurzlebige und hochemittierende Gartengeräte mit Benzinantrieb in Verkehr. Damit Verbraucher solchen Schrottprodukten aus dem Weg gehen können, braucht es ein Umweltlabel, wie den Blauen Engel. Die aktuellen Vergabekriterien des Blauen Engels für Gartengeräte müssen jedoch dringend überarbeitet werden.
Vor dem Hintergrund des Wandels von benzin- zu akkubetriebenen Gartengeräten treten neue Kriterien, wie schadstoffarme und langlebige Batterien in den Vordergrund. Ein Umweltlabel ist nur so gut wie die zu Grunde liegenden Vorgaben. Dervon der DUH erarbeitete Kriterienkatalog für besonders umweltfreundliche Akkugeräte sollte deshalb zur Überarbeitung des Blauen Engels als Orientierung herangezogen werden“, sagt der Stellvertretende DUH-Leiter Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.
Links:
Kriterienkatalog und weitere Informationen zur Umweltfreundlichkeit von Gartengeräten
Schadstoffmessungen bei Gartengeräten mit Verbrennungsmotor
Tipps für den Kauf von Elektrogeräten
Quelle: www.presseportal.de
















