Das Grundgesetz war am 23. Mai 1949 in Bonn eigentlich als Provisorium verabschiedet worden. Heute hat es Vorbildcharakter für viele Verfassungen in aller Welt. Für den justizpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Reiner Zimmer ist das Grundgesetz damit ein verfassungspatriotisches Schlüsseldokument unserer Zeit:
„Das Grundgesetz steht sinnbildlich für ein friedliches Deutschland, das aus seiner Vergangenheit gelernt hat. Es überzeugt durch seine klare und verständliche Sprache: Wer den Grundrechtekatalog liest, weiß was gemeint ist. Das ist der Grund, warum das Grundgesetz auf eine übergroße Zustimmung in der Bevölkerung stößt. Die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik wäre ohne das Grundgesetz nicht möglich gewesen.“
„Zum 70jährigen Geburtstag des Grundgesetzes kann man eigentlich nur wünschen, dass es auch einmal tatsächlich in allen Punkten beachtet wird“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Saarländischen Landtag, Dennis Lander. „‚Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen‘ (Artikel 14) ist in Zeiten wachsender Armut und Ungleichheit, Milliarden-Erbschaften und Steuergeschenken für Millionäre eher ein frommer Wunsch.
‚Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf‘ (Artikel 87a) ist angesichts von Bundeswehreinsätzen in Afghanistan, Syrien und anderen Staaten heute kaum noch ernsthaft gültig. ‚ Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ (Artikel 3) ist angesichts nach wie vor deutlich geringerer Löhne und Aufstiegschancen für Frauen eher ein Witz. Das Grundgesetz gehört auch nach 70 Jahren nicht in ein Museum oder auf einen Sockel, sondern gehört beachtet.“


















